Der gebürtige Salzburger „spielte“ damals das Opfer. Der unmittelbare Täter, der seit der Tat flüchtig ist, hielt dem Burschen ein Messer mit einer zirka zehn Zentimeter langen Klinge an den Hals und forderte Geld. Der Tankstellenangestellte händigte dem Ganoven über 2.000 Euro aus.
Der Mann mit dem Messer konnte bislang nicht geschnappt werden. Da sich der Angeklagte dahingehend verantwortete, dass vom Einsatz eines Messers nie die Rede gewesen sei, beantragte die Verteidigung den unmittelbaren Täter als Zeugen. Doch dieser scheint wie vom Erdboden verschluckt. Nun wartet das Gericht eine gewisse Zeit ab, ob der Räuber ausgeforscht werden kann. Wenn nicht, muss es ohne diesen Zeugen ein Urteil fällen. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
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