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Falsche Gehaltsabrechnungen: Gemeindesekretär bereicherte sich

Ein Ex-Mitarbeiter kassierte mit gefälschten Gehaltszetteln 23.000 Euro.
Ein Ex-Mitarbeiter kassierte mit gefälschten Gehaltszetteln 23.000 Euro. ©Bilderbox
Der zwischen 1991 und 2011 beschäftigte Gemeindesekretär war im Gemeindeamt für die gesamte Buchhaltung und Lohnverrechnung verantwortlich, auch für seine eigene. Er hat nach gerichtlichen Feststellungen seine Stellung in der Unterländer Gemeinde dazu missbraucht, mit gefälschten Gehaltsabrechnungen zu Unrecht 23.400 Euro zu kassieren.

Den entstandenen Schaden von 23.400 Euro muss der inzwischen pensionierte 67-Jährige der Gemeinde aus dem Bezirk Bregenz zurückzahlen. Das wurde jetzt in letzter Instanz in einem Arbeitsprozess am Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschieden.

Strafrechtlich blieb der Beschuldigte aus einem besonderen Grund unbehelligt. Der zuständige Feldkircher Staatsanwalt verzichtete im Juli 2013 auf ­eine Anklage wegen Untreue und stellte das Strafverfahren ein, weil keine oder nur eine geringe Zusatzstrafe zu erwarten war. Denn der Unterländer war im Februar 2013 am Landesgericht Feldkirch in einem anderen Untreue-Prozess rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte nach Ansicht der Strafrichterin als Sachwalter mehr als 5000 Euro einer von der Lebenshilfe betreuten Frau veruntreut.

Zulagen

Im Arbeitsprozess forderte die klagende Gemeinde von ihrem ehemaligen Gemeindesekretär mit Erfolg Rückzahlungen von 19.900 Euro aus ihm nicht zustehenden Dienstalterszulagen und 3400 Euro aus unzulässigerweise verrechneten Kinderzulagen. Nach den Feststellungen der Arbeitsrichter ist dem Beklagten bewusst gewesen, dass er als Gemeindesekretär diese Zulagen nicht verrechnen dürfen hätte.

Zuerst wurde der Schadenersatzklage der Gemeinde am Landesgericht Feldkirch stattgegeben. Danach wurde anlässlich der Berufung des Beklagten das Feldkircher Urteil am ­Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Zuletzt wurde der ordentlichen Revision des über eine Rechtsschutzversicherung verfügenden Beklagten gegen die OLG-Entscheidung in Wien von OGH-Höchstrichtern keine Folge gegeben.

Vergeblich argumentierte Beklagtenvertreter Clemens ­Achammer vor Gericht auch damit, dass die dreijährige Verjährungsfrist verstrichen sei. Dazu verwiesen die OGH-Richter darauf, dass die Gemeinde ein Jahr nach dem Bekanntwerden der Malversationen die Klage rechtzeitig eingebracht habe. Die überhöhten Gehaltsabrechnungen des Gemeindesekretärs hatten Kontrolleure der Landesregierung entdeckt.

 

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