Verurteilt wurde der Angeklagte letztlich wegen des Verkaufs von 600.000 falsch gestempelten und als “Bio aus Österreich” deklarierten Eiern sowie Ware aus einem wegen Salmonellenbefalls gesperrten Betriebs.
Sein Verteidiger legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.Aufgeflogen war der Fall durch die Anzeigen von zwei anderen heimischen Eierproduzenten. Der Steirer hatte nämlich die billig aus dem Osten zugekaufte Ware mit deren Erzeugercodes versehen. Dabei soll ihm aber ein Fehler unterlaufen sein.
Eier falsch abgestempelt
Er stempelte die Eier nicht so wie die honorigen Produzenten auf der stumpfen bzw. spitzen Seite ab, sondern druckte den Stempel längsseitig auf. Auch die Anzeige eines polnischen Produzenten, dem der Steirer Eier abgekauft haben, aber einen Teil des Preises schuldig geblieben sein soll, spielte mit.
Ein Jurist der für den Hühnerbetrieb zuständigen Verwaltungsbehörde hatte ausgesagt, dass der Angeklagte seinen Betrieb “teilweise baubewilligungslos” betrieben habe. Es seien einige “Beseitigungsaufträge” und “Benutzungsverbote” erlassen worden.
Ein Abwassertechnik-Gutachten relativierte die Anschuldigungen der Anklage, dass durch die Hühnerställe des Angeklagten die Umwelt vorsätzlich beeinträchtigt worden sei. “Im Regelbetrieb”, so der Experte, sei ein vorbeifließender Fluss “einigermaßen mit den Belastungen fertig geworden”. Nur als im Jahr 2012 in dem Betrieb ein Brand ausbrach, seien die Folgen “katastrophal” gewesen. Mittels Löschwasser seien organische Stoffe in den Bach geflossen, der Sauerstoffgehalt im Wasser sei auf einen Minimalwert zurückgegangen. Außerdem hätten sich Ammonium und in weiterer Folge Ammoniak gebildet, “ein Gift für alles Leben im Wasser”, so der Gutachter.
Fälschlich zu “Bio-Eiern” gemacht
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Verurteilung gefordert. “Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte aus reiner Profitgier sich ungestempelte Eier aus Polen liefern ließ und sie dann mit falschen Stempeln zu Bio- oder inländischen Freilandeiern machte. Das ist ein massiver Betrug.”
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.
(APA)
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