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Fall Wastl: Schuldspruch wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten

Angeklagter beschuldigte den Witwer der Toten
Angeklagter beschuldigte den Witwer der Toten
Mit einem Schuldspruch wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten hat am Mittwochabend am Landesgericht Wiener Neustadt der mehrtägige Prozess im Vermisstenfall Heidrun Wastl geendet.

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Kindergartenhelferin (37) im September 2001 nach seinen Angaben beim Wandern in einem Wald in der Buckligen Welt nach einem Sturz sterbend zurückgelassen. Ihre Leiche wurde nie gefunden.

Strafe bereits in U-Haft abgesessen

Der 42-Jährige wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt – bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren. Er sollte, da er seit über einem Jahr in U-Haft war, noch heute enthaftet werden, hieß es. Das Urteil, mit dem die Geschworenen in stundenlanger Beratung die Mordanklage verwarfen, ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, ebenso die Verteidigung. Somit ist das Urteil nicht rechtskräfig.

Leiche nie gefunden

Die Kindergartenhelferin hatte am 28. September 2001 ihren sechsjährigen Sohn von der Schule abholen wollen, kam dort aber nie an. Im Vorjahr wurde der Vermisstenfall neu aufgerollt, und der 42-Jährige, der als Bekannter zum Kreis der Verdächtigen gezählt hatte, wurde erneut befragt und schließlich in U-Haft genommen. Nach seinen Angaben über einen tödlichen Sturz bei einem spontanen gemeinsamen Spaziergang an jenem Tag wurde das betreffende Waldstück in der Buckligen Welt akribisch durchsucht, aber keine Spur der Leiche entdeckt.

Angeklagter beschuldigte den Witwer

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Anfang Juni mit der neuen Unfallvariante aufgewartet, wonach der eifersüchtige Ehemann ihn und Heidrun Wastl beim Wandern verfolgt, seine Frau eine Böschung hinunter gestoßen und den Ort verlassen habe. Er selbst sei angesichts der reglos am Boden Liegenden in Panik weggerannt und habe bis jetzt darüber geschwiegen, weil er vom Ehemann bedroht worden sei.

Diese Version bestritt der am heutigen Mittwoch als Zeuge geladene Witwer (53): “Das ist eine komplette Lüge. An den Haaren herbeigezogen. Ein Wahnsinn.” Er habe seine – mittlerweile für tot erklärte – Frau sehr geliebt und eine harmonische Ehe geführt.

Staatsanwalt ging von Mord aus

“Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte Heidrun Wastl am 28. 9. 2001 vorsätzlich getötet hat”, forderte Staatsanwalt Wolfgang Handler die Geschworenen in seinem Schlussvortrag auf, die auf der “nachvollziehbarsten von vielen Versionen” des Angeklagten basierende Mordanklage zu bejahen.

“An wirklichen Fakten für Mord ist gar nichts da. Für eine Verurteilung ist das absolut zu wenig”, hielt Verteidiger Ernst Schillhammer dem entgegen, wenngleich er einräumte, dass sein Mandant nicht immer die Wahrheit gesagt habe. Selbst wenn der Mann Hilfe geholt hätte, wäre die Verletzte nicht mehr zu retten gewesen. (APA)

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