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Gericht lehnte neue Verhandlung im Fall Pistorius ab

Die Strafe von sechs Jahren Haft bleibt bestehen
Die Strafe von sechs Jahren Haft bleibt bestehen
Das Strafmaß im Fall des früheren Spitzensportlers Oscar Pistorius wird nicht neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ist am Freitag vor Gericht mit ihrem Bemühen um eine längere Haftstrafe für den 29-Jährigen gescheitert. Seine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags bleibt damit bestehen. Der unterhalb seiner Knie amputierte Ex-Sprinter hatte 2013 seine damalige Freundin erschossen.


Richterin Thokozile Masipa lehnte bei der Verhandlung in Pretoria einen Antrag der Anklage ab, gegen das von ihr in zweiter Instanz verhängte Strafmaß in Berufung zu gehen. “Ich bin nicht überzeugt, dass es bei einer Berufung eine vernünftige Erfolgschance gibt”, erklärte Masipa. Der Antrag sei daher abgelehnt, die Anklage müsse die Kosten des Verfahrens tragen, fügte die Richterin hinzu.

Doch das letzte Wort ist in der seit rund drei Jahren andauernden juristischen Auseinandersetzung womöglich noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft könnte nun noch das oberste Berufungsgericht des Landes anrufen, um eine Neuverhandlung des Strafmaßes zu erzielen. Staatsanwalt Gerrie Nel hatte das Strafmaß als “schockierend milde” bezeichnet. Er fordert mindestens zwölf Jahren Haft.

Pistorius war in zweiter Instanz wegen Totschlags verurteilt worden. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Masipa erkannte jedoch bei der Festlegung des Strafmaßes im Juli mildernde Umstände an. Dagegen betonte Staatsanwalt Nel, dass die belastenden Faktoren eine höhere Strafe erforderten. “Es ist schockierend, bei einem Ausgangspunkt von 15 Jahren eine Strafe von nur sechs Jahren Haft zu verhängen”, sagte Nel.

Der frühere Sprinter Pistorius tötete Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen. Er beteuerte stets, Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Nel betonte jedoch, dass Pistorius nie eine plausible Erklärung dafür gegeben habe, wieso er ohne Warnung durch die Tür geschossen habe.

In erster Instanz wurde Pistorius 2014 von Richterin Masipa wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wurde nach Absitzen von rund einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den verbrachte er in der Luxusvilla seines Onkels in Pretoria.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen “Mordes”. Der Tatbestand entspricht im österreichischen Rechtssystem dem Totschlag. Das gleiche Gericht, das ihn wegen Totschlags verurteilte, müsste nun auch über einen eventuellen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft entscheiden

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