Nachdem er vor einigen Wochen wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden war, wird jetzt über seine Strafe beraten. In Anhörungen können Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Argumente darlegen.
Bis zu 15 Jahren Haft möglich
Möglich wären nach südafrikanischem Recht bis zu 15 Jahre Haft. Dem Paralympics-Star könnte aber auch mit einer Bewährungsstrafe das Gefängnis erspart bleiben. Pistorius erschien am Montagmorgen in Begleitung von Familienmitgliedern zu dem Gerichtstermin in Pretoria.
Entscheidung bis Ende der Woche
Die Entscheidung über das Strafmaß werde die Richterin Thokozile Masipa voraussichtlich bis Ende der Woche fällen, sagte der Sprecher der Nationalen Strafverfolgungsbehörde (NPA) Südafrikas, Nathi Mncube, zu Reportern vor dem Gerichtsgebäude. Verteidigung und Anklage hätten aber noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Freundin durch Toilettentür erschossen
Der heute 27-jährige Pistorius hatte das 29 Jahre alte Model Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa unweit von Pretoria erschossen. Im Prozess machte Pistorius geltend, die Person in der Toilette für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Mord-Vorwurf vom Tisch
Richterin Masipa folgte mit ihrem Urteil dieser Version des beinamputierten und auf Prothesen laufenden Sprinters. Der Mord-Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht hinreichend bewiesen worden, erklärte sie.
Urteil: Fahrlässige Tötung – zum Vorbericht
Zeugenbefragungen
Die Richterin gab am Montag zunächst der Verteidigung Gelegenheit, Zeugen aufzurufen, um mildernde Umstände geltend zu machen. Anschließend bekommt die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, ihre Argumente für eine möglichst hohe Strafe vorzutragen und ebenfalls erneut Zeugen zu präsentieren. Damit wird am Dienstag gerechnet.
Unklar ist bisher, ob Pistorius im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe sofort ins Gefängnis muss. Er ist auf Kaution frei.
Psychologin im Kreuzverhör
“Oscar Pistorius mag ja ein gebrochener Mann sein, aber er kann sein Leben fortsetzen”, sagte Staatsanwalt Nel im Kreuzverhör der Psychologin Lore Hartzenberg. Die anerkannte Trauma-Expertin hatte Pistorius monatelang betreut, nachdem er seine Freundin – versehentlich, wie er immer wieder beteuerte – mit mehreren Schüssen getötet hatte. Pistorius habe oft spontan geweint, Trauer und Schmerz hätten ihn überwältigt.
“Ich kann bestätigen, dass seine Gewissensbisse und sein Schmerz echt sind”, sagte Hartzenberg. Seit der Bluttat fühle sich der einst angehimmelte Sportstar bis heute “absolut wertlos”. Er habe noch keinen Weg gefunden, sein Trauma zu überwinden.
Der Weg zu Urteil und Strafe
14. Februar 2013: Nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag steht Pistorius unter Mordverdacht.
19. Februar: Er habe geglaubt, auf Einbrecher zu schießen, sagt er.
22. Februar: Pistorius kommt gegen Kaution und Auflagen überraschend frei. Ein Richter kritisiert Staatsanwaltschaft und Polizei: Es gebe keine klaren Beweise für eine vorsätzliche Tat. Aber auch Pistorius’ Aussage sei widersprüchlich.
19. August: Es wird bekannt, dass sich Pistorius von März 2014 an wegen Mordes vor Gericht verantworten muss.
3. März 2014: Der Prozess beginnt in Pretoria. Pistorius beteuert erneut seine Unschuld.
15. April: Nach mehrtägigem Kreuzverhör ist die Staatsanwaltschaft weiter davon überzeugt, dass Pistorius seine Freundin absichtlich erschossen hat – und sieht viele Widersprüche in seinen Aussagen.
5. Mai: Nach längerer Pause geht der Prozess mit den Aussagen von Zeugen weiter. Manche berichten von einem verzweifelten Pistorius.
26. Mai: Der Angeklagte wird auf Anordnung des Gerichts Tagespatient in der Psychiatrie. Die bis zum 20. Juni dauernde Beobachtung soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben. Eine Psychiaterin hatte Pistorius eine Angststörung bescheinigt.
30. Juni: Pistorius ist Gutachtern zufolge voll schuldfähig. Der Staatsanwalt verliest Auszüge der Expertisen in der Verhandlung.
8. Juli: Die Beweisaufnahme wird abgeschlossen. Insgesamt hatten Anklage und Verteidigung 36 Zeugen aufgeboten.
7./8. August: Im abschließenden Plädoyer erneuert der Chefankläger seinen Mordvorwurf, der Verteidiger fordert Freispruch.
11./12. September: Richterin Thokozile Masipa verliest ihr Urteil. Sie spricht Pistorius wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Er entgeht einer Verurteilung wegen Mordes. Pistorius bleibt bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Kaution in Freiheit.
13. Oktober: Die Anhörungen zur Festlegung des Strafmaßes beginnen.
(APA/dpa)
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