Fall Cain: Berufung nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils eingelegt. - © VOL.AT/ Bernd Hofmeister (Archiv)
Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für die Frau sowie ein Fußfesselverbot, berichtete der ORF Vorarlberg am Freitag.
Cains Mutter wurde Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Sie bekannte sich schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn starb im Jänner 2011 an den Misshandlungen.
Unmittelbar nach dem Urteil meldete der Verteidiger der Frau, German Bertsch, Berufung an. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation. (APA)
Mit dem Argument zu kommen, dass es für das verbleibende Kind besser wäre, wenn sie nicht eingesperrt würde, ist einfach nur dämlich...
Der leibliche Vater hockt im Knast... der Ersatzvater hat den Bruder erschlagen...
Ich denke mit ihren Entscheidungen haut die Guteste ständig daneben... Wenns nach mir ginge hat sie diesselbe Strafe wie der Maletic zu erwarten... lebenslang plus Maßnahme...
Seit Anfang monat Oktober/12 wohnt eine Familie mit 2 Kindern 4 und 6 in einem Haus über uns.
Was wir hier erleben was Kindesmisshandlung betrifft ist schrecklich. Mit Wort wörtlichen anschreien von den Kindern mit halt die Goschen du Krüppel wenn du das nochmal machst bring ich dich um usw. Am 9.Oktober /12 stellte ich den Lebensgefährten vor dem Haus und verwies Ihn des Hauses ( Nicht einmal hier gemolden ) mit Polizeilicher Androhung . 2 Tage später meldete sich die Jugendwohlfahrt bei uns und nahm diesen Fall mit mehreren Zeugen auf...Fazit , Ich habe eine Anzeige wegen Nötigung am Hals und Der Kindesmisshandler ist Immer noch hier...
Grüss Gott Vorarlberg Grüss Gott Jugendwohlfahrt
Kurt Forstinger
1. Muss die Berufung binnen 3 Tagen nach dem Urteil von beiden Seiten angemeldet werden, damit sie überhaupt geltend gemacht werden kann. Bedeutet also die Staatsanwaltschaft ist also recht früh drauf gekommen!!
2. Nach der Anmeldung muss der Richter das Urteil schriftl. ausfertigen. Dazu hat er 4 Wochen Zeit - dauert in der Praxis aber oft länger.
3. Nachdem das schriftliche Urteil, dann zugestellt wurde, hat der Berfungswerber - in dem Artikel die Staatsanwaltschaft - eine Frist von 4 Wochen um die Berufung schriftlich auszuführen. Da die Berufung auf das schriftliche Urteil angepasst werden muss - geht das vorher auch gar nicht.
Es ist also alles streng reglementiert und die Staatsanwaltschaft kann sich das nicht aussuchen...
Manchmal sollte man einfach nichts Schreiben, wenn man keine Ahnung hat!!
Die gestrig diskutierte Zweiklassenjustiz die sogar von den Rechtsanwälten bestätigt wird, hat weltweit Einzug gehalten....mit genügend Geld und Zeit kann hier jeder aus Unrecht Recht machen, und das kann man nicht mal leugnen. Kann von Fällen berichten, in denen 18 (!) Jahre prozessiert wurde...ein Unding.
Hr. Pilnacek wird jedoch nicht müde, der Bevölkerung über die Gründung unterschiedlichster Spezialeinheiten der Staatsanwaltschaft zu berichten....im "erfolgreichen" Kampf gegen die Korruption, bestens ausgebildet blablabla....wie das alles bisher verlaufen ist brauche glaube ich hier nicht weiter zu erläutern.
Also mein Vertrauen in die Justiz und deren Vertreter in Beamtenform, aber auch die privaten Vertreter in Form der Anwälte ist bei mir auf dem Nullpunkt. Aber das Thema hatten wir hier ja schon mal...und geändert hat sich bisher nix, und wird sich auch in näherer Zukunft nicht.
Tatsächlich aber ist man um jeden fachmännischen Beitrag, wie eben auch den von Dir verfassten, dankbar .....
Also nehme ich Dir das "Eichhörnchen" auch nicht krumm....
Nachdem heute Feiertag ist, sitzt hoffentlich niemand im Gericht und arbeitet ;)
Das steht alles in der Strafprozessordnung und wurde bereits außerdem mehrmals in Artikeln sogar auf diese Plattform erwähnt. Aber, dass solche Leute wie due mit einer Afmerksamkeitsspanne eines Eichhörnchens sich das nicht merken wundert mich nicht. Zudem gibt es die Möglichkeit von Google und anderen Suchmaschienen: Schlagworte Strafverfahren Berufungsfrist oä. sollte ausreichen.
Aber stell dir vor: Es besteht sogar die Möglichkeit, dass sich hier im Forum fachkundige Personen aufhalten.
Übrigens du scheinst auch nichts besseres zu tun zu haben als hier zu posten...
Was ist mit den Verantwortlichen im Lande bis Dato geschehen!
Da hört man nichts in der Presse und beim ORF.
Hat nicht >>Dieser<< in den jungen Jahren eine Pension bezogen?
Ok - jetzt mal gaaaanz nüchtern
So gesehen hat der Man ja auch psychische Probleme gehapt (ein Normaler würde das ja auch nicht tun), und macht sich jetzt sicher auch Vorwürfe. - Also bitte frei lassen und ihm helfen.
Mal im ernst... da würde jeder (und zu recht) sagen das es Schwachsinn ist.)
Aber genau das sagt und passiert wenn es um eine Frau geht!!!!!
eine Mutter die Zwei mal einen mann hatte der für die Kinder nicht gut war, --- und sie lies es zu (EGAL aus welchen Gründen)
Somit ist sie auch nicht für das Kind gut!!!
Und im Normalfall kommt das Kind dann zu Pflegeeltern oder ins Kinderdorf.
Sicherlich sehr hart für das Kind.
Aber was ist wenn in einem, zei Jahren sie einen neuen Freund hat. - Welchen wird sie sich aussuchen. Wird es dann gut sein für das Kind.
Und prinzipiel ist sie Mitschuldig. - Bei einem Mann würde man keine zwei Sekunden darüber diskutieren ob seine Kinder ihn brauchen.