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26. Oktober 2012 10:11; Akt.: 26.10.2012 10:11

Fall Cain: Staatsanwalt fordert höhere Strafe für Mutter

Fall Cain: Berufung nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils eingelegt. Fall Cain: Berufung nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils eingelegt. - © VOL.AT/ Bernd Hofmeister (Archiv)
Bregenz, Feldkirch – Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Prozess gegen die Mutter des zu Tode geprügelten dreijährigen Cain nun wie angekündigt Berufung eingelegt.

 (22 Kommentare)

Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für die Frau sowie ein Fußfesselverbot, berichtete der ORF Vorarlberg am Freitag.

Zwei Jahre Haft für Cains Mutter

Cains Mutter wurde Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Sie bekannte sich schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn starb im Jänner 2011 an den Misshandlungen.

Berufung angemeldet

Unmittelbar nach dem Urteil meldete der Verteidiger der Frau, German Bertsch, Berufung an. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation. (APA)

Alles zum Fall Cain

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Kommentare 22
  1.  Ich glaube diese Mutter ist im Gefängnis besser aufgehoben...

    Mit dem Argument zu kommen, dass es für das verbleibende Kind besser wäre, wenn sie nicht eingesperrt würde, ist einfach nur dämlich...
    Der leibliche Vater hockt im Knast... der Ersatzvater hat den Bruder erschlagen...
    Ich denke mit ihren Entscheidungen haut die Guteste ständig daneben... Wenns nach mir ginge hat sie diesselbe Strafe wie der Maletic zu erwarten... lebenslang plus Maßnahme...
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  2.  KINDESMISSHANDLUNG,

    Seit Anfang monat Oktober/12 wohnt eine Familie mit 2 Kindern 4 und 6 in einem Haus über uns.
    Was wir hier erleben was Kindesmisshandlung betrifft ist schrecklich. Mit Wort wörtlichen anschreien von den Kindern mit halt die Goschen du Krüppel wenn du das nochmal machst bring ich dich um usw. Am 9.Oktober /12 stellte ich den Lebensgefährten vor dem Haus und verwies Ihn des Hauses ( Nicht einmal hier gemolden ) mit Polizeilicher Androhung . 2 Tage später meldete sich die Jugendwohlfahrt bei uns und nahm diesen Fall mit mehreren Zeugen auf...Fazit , Ich habe eine Anzeige wegen Nötigung am Hals und Der Kindesmisshandler ist Immer noch hier...

    Grüss Gott Vorarlberg Grüss Gott Jugendwohlfahrt

    Kurt Forstinger
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  3. Kommentar von: bruno_sales_mueller Mitglied seit 10/2012 verfasste Kommentare kommentierte Artikel 26.10.2012 16:03
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  4. Kommentar von: bruno_sales_mueller Mitglied seit 10/2012 verfasste Kommentare kommentierte Artikel 26.10.2012 15:59
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  5.  Wir sollten Partei für die Opfer ergreifen, ( die Kinder) und nicht für die TÄTER, dass sind eben die Mutter und der sogenate Möchtegern Vater, der Gottlob weggesperrt wurde.Kein Mitleid mit der Mutter. Wegschauen hat sie für mich genauso zum Täter gemacht... Als Mutter hast du dich auf die Seite deines Kindes zu stellen und ihren Bedürfnissen nachzukommen und nichts anders!
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  6.  Da kommens aber früh drauf die Damen und Herren am Gericht?!?!
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    •  Also nur ml so zur Info, weil du ja offenbar nichts besseres zu tun hast als deinen Senf dazu zu geben, obwohl du keine Ahnung hast:

      1. Muss die Berufung binnen 3 Tagen nach dem Urteil von beiden Seiten angemeldet werden, damit sie überhaupt geltend gemacht werden kann. Bedeutet also die Staatsanwaltschaft ist also recht früh drauf gekommen!!

      2. Nach der Anmeldung muss der Richter das Urteil schriftl. ausfertigen. Dazu hat er 4 Wochen Zeit - dauert in der Praxis aber oft länger.

      3. Nachdem das schriftliche Urteil, dann zugestellt wurde, hat der Berfungswerber - in dem Artikel die Staatsanwaltschaft - eine Frist von 4 Wochen um die Berufung schriftlich auszuführen. Da die Berufung auf das schriftliche Urteil angepasst werden muss - geht das vorher auch gar nicht.

      Es ist also alles streng reglementiert und die Staatsanwaltschaft kann sich das nicht aussuchen...

      Manchmal sollte man einfach nichts Schreiben, wenn man keine Ahnung hat!!
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      • Aber ich glaub' wir sind uns da alle (bis auf unseren Herrn Mag Christian Pilnacek) einig: Justitias Mühlen mahlen angeblich langsam dafür stetig, aber 4 Wochen für die schritliche Ausfertigung eines Urteils? Wenn ich so arbeiten würde, könnte ich meine Firma gleich zusperren.

        Die gestrig diskutierte Zweiklassenjustiz die sogar von den Rechtsanwälten bestätigt wird, hat weltweit Einzug gehalten....mit genügend Geld und Zeit kann hier jeder aus Unrecht Recht machen, und das kann man nicht mal leugnen. Kann von Fällen berichten, in denen 18 (!) Jahre prozessiert wurde...ein Unding.

        Hr. Pilnacek wird jedoch nicht müde, der Bevölkerung über die Gründung unterschiedlichster Spezialeinheiten der Staatsanwaltschaft zu berichten....im "erfolgreichen" Kampf gegen die Korruption, bestens ausgebildet blablabla....wie das alles bisher verlaufen ist brauche glaube ich hier nicht weiter zu erläutern.

        Also mein Vertrauen in die Justiz und deren Vertreter in Beamtenform, aber auch die privaten Vertreter in Form der Anwälte ist bei mir auf dem Nullpunkt. Aber das Thema hatten wir hier ja schon mal...und geändert hat sich bisher nix, und wird sich auch in näherer Zukunft nicht.
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      •  Ich hab es ja nicht böse gemeint, wollte nur etwas Verrücktes einwerfen...zur thematischen Auflockerung und so.... Hätte ja sein können, dass Du ein Amtsdiener bist, der mit gewichtiger Miene durchs Landesgericht schreitet, dann wäre mein -absolut nicht todernst gemeinter- Seitenhieb allemal angebracht gewesen.

        Tatsächlich aber ist man um jeden fachmännischen Beitrag, wie eben auch den von Dir verfassten, dankbar .....

        Also nehme ich Dir das "Eichhörnchen" auch nicht krumm....
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      •  Woher willst Du das alles so genau wissen?
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        •  Ich glaube, Du hockst bist selber im Gricht beschäftigt und tust Internet surfen, anstatt zu arbeiten, deswegen braucht bei Euch alles so lange.
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          •  *lol* da kommen sie wieder die Totschlagargumente...

            Nachdem heute Feiertag ist, sitzt hoffentlich niemand im Gericht und arbeitet ;)

            Das steht alles in der Strafprozessordnung und wurde bereits außerdem mehrmals in Artikeln sogar auf diese Plattform erwähnt. Aber, dass solche Leute wie due mit einer Afmerksamkeitsspanne eines Eichhörnchens sich das nicht merken wundert mich nicht. Zudem gibt es die Möglichkeit von Google und anderen Suchmaschienen: Schlagworte Strafverfahren Berufungsfrist oä. sollte ausreichen.

            Aber stell dir vor: Es besteht sogar die Möglichkeit, dass sich hier im Forum fachkundige Personen aufhalten.

            Übrigens du scheinst auch nichts besseres zu tun zu haben als hier zu posten...
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  7.  
    Was ist mit den Verantwortlichen im Lande bis Dato geschehen!
    Da hört man nichts in der Presse und beim ORF.
    Hat nicht >>Dieser<< in den jungen Jahren eine Pension bezogen?
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  8.  Denkt doch bitte auch an das noch lebende Kind, es muss furchtbar für ihn sein. erst den Bruder verloren und nun auch noch die Mutter? ich heisse niemals gut was passiert ist! Bedenkt bitte, alleinerziehende Mütter haben es nicht leicht und Hilfe bekommen sie in den seltensten Fällen, erst wenn es zu spät ist dann sagen alle hätte sie doch was gesagt, wir hätten doch geholfen. Das kann man HINTERHER immer sagen. Ich kenne diese Frau nicht und ich an ihrer Stelle hätte mein Kind sicher nicht so einem überlassen, da hätte ich eine andere Lösung gesucht. Ich finde schrecklich was geschehen ist, mir tun in dem Fall eigentlich alle leid, nur nicht der Mörder...denn sorry das ist er unbesehen, geschlagen hat er. die Mutter hätte aber sehen sollen was mit ihrem Kleinen los ist, vielleicht hat sie aus Angst niichts gesagt. Es st schwer das nach zu voll ziehen....Denn wir waren alle nicht dabei!
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    •  An alle die Schwachsinn geschrieben haben auf andere Kommentare......lest diesen nochmals ganz langsam durch, dann versteht ihr was hier gemeint wurde. Ich stehe zu 100% hinter deinem Kommentar...BRAVO....genau so ist es. Danke für deinen Beitrag.
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    • Und immer wieder das selbe. das Monster mann - und die arme unschuldige Frau die aus psychischen Problemen alles zugelassen hat - die braucht Hilfe, - und nur keine zusätzlichen Belastungen.

      Ok - jetzt mal gaaaanz nüchtern
      So gesehen hat der Man ja auch psychische Probleme gehapt (ein Normaler würde das ja auch nicht tun), und macht sich jetzt sicher auch Vorwürfe. - Also bitte frei lassen und ihm helfen.

      Mal im ernst... da würde jeder (und zu recht) sagen das es Schwachsinn ist.)
      Aber genau das sagt und passiert wenn es um eine Frau geht!!!!!
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    •  Ja,--- denken wir ans Kind.

      eine Mutter die Zwei mal einen mann hatte der für die Kinder nicht gut war, --- und sie lies es zu (EGAL aus welchen Gründen)

      Somit ist sie auch nicht für das Kind gut!!!

      Und im Normalfall kommt das Kind dann zu Pflegeeltern oder ins Kinderdorf.

      Sicherlich sehr hart für das Kind.
      Aber was ist wenn in einem, zei Jahren sie einen neuen Freund hat. - Welchen wird sie sich aussuchen. Wird es dann gut sein für das Kind.

      Und prinzipiel ist sie Mitschuldig. - Bei einem Mann würde man keine zwei Sekunden darüber diskutieren ob seine Kinder ihn brauchen.
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    • Alleinerziehend! Es zahlt wohl der Vater Alimente oder etwa nicht?
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      •  weist du ob er in diesem Fall bezahlt hat? Meines Wissens sass der laut Berichterstattung im Gefängnis. also wars wohl Essig mit Alimenten und ausserdem wie willst denn von den paar Kröten Aimenten über die Runden kommen? Hast Du Kinder?? ich glaube nicht.....kann mich auch irren aber so wie du schreibst hast du keine Ahnung vo wahren Leben. Nicht gleich hoch gehen, ist kein Angriff gegen dich nur eine Antwort
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  9. wie kann man seine kinder einem schwer drogensüchtigen überlassen und das genau wissend,dass er sie täglich geprügelt hat.er hatte ja genug zeit dazu,weil er nie was gearbeitet hat.erfahrungsgemäss gibt es nach berufung meist mehr als strafmaß und meiner meinung nach war das urteil viel zu milde.eine liebende mutter macht sowas niemals,was sie getan hat.
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  10.  die gehört genau so zu rechenschaft gezogen hat schliesslich zugesehen wie man ihr kind todprügelt!!!!!! DAS IST KEINE MUTTER
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