Also überlegte der Unterländer nicht lange, schnappte sich den fremden Drahtesel und fuhr mit ihm von dannen. Und doch trübte ein kleiner Rechenfehler sein vermeintliches Gaunerglück: Aufmerksamen Augen eines nächtlichen Wanderers war das Tun des dreisten Diebes nämlich nicht entgangen. Ein 18-jähriger Bursche, gerade auf dem Weg zu seinem Kumpel, verfolgte den Täter, bis dieser in seiner Wohnung verschwand.
Fahrraddieb auf Facebook erkannt
Dort nahm er sämtliche Namen auf den Klingelschildern des Wohnblocks unter die Lupe, aktivierte das Facebook im Handy und durchforstete die Liste – bis hin zum Volltreffer. Tatsächlich erkannte er das Konterfei des Verdächtigen im Social Network. Der Fall landete am Bezirksgericht Bregenz. Den Beschuldigten selbst konnte Richter Christian Röthlin am Freitag allerdings nicht einvernehmen. Denn der tat es dem verschwundenen Fahrrad gleich und tauchte einfach nicht auf. Trotz Ladung. Aber ebenso wie diese wird sich nun bald die Verurteilung in seinem Briefkasten finden: Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je vier Euro wegen Diebstahls und 600 Euro Schadenersatz.
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