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30. Oktober 2012 10:37; Akt.: 30.10.2012 10:38

Fahrerflucht: drei Monate bedingte Haft

Prozess nach Fahrerflucht: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für Frastanzer. Prozess nach Fahrerflucht: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für Frastanzer. - © VOL.AT/ Bernd Hofmeister
von Christiane Eckert (VOL.AT) - Feldkirch – Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 34-jähriger Frastanzer wegen Fahrerflucht zu drei Monaten bedingter Haft sowie 1.200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden.

 (2 Kommentare)

Der Mann war in Lustenau einem Fahrzeug aufgefahren und danach weitergefahren. Zwei Insassen des vorderen Fahrzeuges wurden leicht verletzt.

Kein Führerschein

Danach behauptete der Lenker, seine Frau wäre gefahren. Der Grund: Er hatte keinen Führerschein. Der betrogenen Versicherung muss der Verurteilte nun 14.000 Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Kommentare 2
  1.   Vor einigen Wochen warnte hier im vol.at vor Fahrerflucht, es würden hohe Kosten anfallen! Für mich als Opfer eines Fahrerfluchtunfalls ein Witz. Mein Unfallverursacher bekam 1500 Eur aufgedrückt. Wenig wenn man denkt, dass ich fast ins Gras gebissen hätte und 5 Wochen im Koma lag! Sport ist für mich gestorben! Auch wird mein Leben nie dass selbe mehr sein. Sollte der Lenker betrunken gewesen sein, wäre die Nachschulung alleine schon höher gewesen! Traurig aber wahr, in Österreich ist es rentabel abzuhauen!
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  2.  Zu wenig!

    Fahreflucht ist so mies!
    Ok , in dem Falle komen die Versicherungskosten noch dazu.
    Trotzdem, 3 Monate Bedingt ist zu wenig, das müsste mindestens ein Jahr bedingt, ausgesetzt auf 5 Jahre, geben.
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