Auch Fachhochschüler werden ab dem Wintersemester 2001/2002 Studiengebühren bezahlen müssen. Davon ist der Präsident der Fachhochschul-Konferenz Michael Landertshammer überzeugt, auch wenn die FH-Studenten im Entwurf für das neue Hochschultaxengesetz nicht erwähnt werden. Allerdings müsse dafür eine andere rechtliche Konstruktion als an den Universitäten gefunden werden, da FH-Studenten mit den privaten FH-Erhaltern zivilrechtliche Ausbildungsverträge schließen würden. Voraussichtlich werden die Erhalter auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung die Studienbeiträge selbst einheben.
Diese Variante könnte gleichzeitig als Vorbild für die in Zukunft vollrechtsfähigen Universitäten dienen, schlug der FH-Chef vor. Allerdings müsse klar sein, dass die Studienbeiträge auch von den Hochschulen behalten werden dürften. Keinesfalls dürften im Gegenzug die Normkosten, die vom Bund derzeit pro Fachhochschüler jährlich bezahlt werden, einfach um die Studiengebühren gekürzt werden. „Das wäre ein Grund, auf die Barrikaden zu gehen“, meinte Landertshammer.
Grundsätzlich begrüßte der FH-Chef die Einführung von Studiengebühren als „wirtschaftlich sinnvolle“ Maßnahmen. Nicht anfreunden konnte er sich hingegen mit der von Finanzminister Karl-Heinz Grasser ins Spiel gebrachten Möglichkeit einer Rückzahlung der Beiträge, wenn die Ausbildung in Mindestzeit abgeschlossen würde. Dies sei bei den FH bei rund 99 Prozent der Studenten der Fall.
Keinesfalls dürften Unis und FH gegeneinander ausgespielt werden, forderte Landertshammer. Vielmehr schweben ihm „regionale Hochschulcluster“ vor, innerhalb derer die Institutionen gegenseitig auf Ressourcen zurückgreifen könnten.
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