Die EU-Justizminister beschlossen zuletzt Anfang Dezember, Online-Unternehmen bei der Entfernung von Hetzbotschaften stärker in die Pflicht zu nehmen. Der deutsche Justizminister Heiko Maas erklärte am Dienstag, sein Ressort habe sich mit Facebook und Google darauf geeinigt, deutschsprachige Mitarbeiter entsprechend juristisch zu schulen und Inhalte mit Hasskriminalität binnen eines Tages zu entfernen.
“Kein Auge zudrücken”
Weiters gehören “anwenderfreundliche Mechanismen” zur Übermittlung von Beschwerden und das Sperren von Nutzerkonten zum Maßnahmenpaket. Meinungsfreiheit sei gerade auch im Internet ein hohes Gut, sagte Maas. Dennoch dürfe die Justiz bei Gewaltaufrufen und Volksverhetzung im Netz “kein Auge zudrücken”. Das deutsche Recht werde daher künftig neben den eigenen Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke Grundlage bei der Prüfung und Löschung von Videos, Kommentaren oder sonstigen Inhalten maßgeblich sein. Daten verdächtiger Internetnutzer würden gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, was laut Maas schon in der Vergangenheit zu mehrjährigen Haftstrafen geführt hat.
Facebook gibt sich kooperativ
Ein Sprecher von Facebook betonte, man versuche jedem Hinweis von Nutzern auf eine Verletzung der Nutzungsbestimmung umgehend nachzugehen. Auch entferne man von den Strafverfolgungsbehörden beanstandete Botschaften umgehend. Allerdings sei eine umfassende Kontrolle aufgrund der starken Zunahme eindeutiger Hassbotschaften schwierig sei. Zugleich weigerte man sich aber, konkrete Angaben zur dafür vorgesehenen Mitarbeiterzahl zu machen. Mitarbeiter seien “ausreichend vorhanden” und würden im Bedarfsfall kurzfristig aufgestockt, sagte Richard Allan, Leiter für Politikbeziehungen bei Facebook.
Sonderfall Verbotsgesetz
Eine Sonderregelung gibt es dabei für Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz – “eine kleine Zahl an Postings”, die zwar keine Hetze darstellten, aber in denen etwa auf pseudowissenschaftliche Art der Holocaust geleugnet werde, blockiere man in Deutschland und Österreich, sagte der Sprecher. In den USA etwa könne man sie hingegen weiterhin abrufen. (red/APA)
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