Facebook hat seine umstrittenen neuen Datenschutz-Regeln am Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich nun bei Facebook einloggen, akzeptieren damit formal die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die neuen Regeln waren bei Datenschützern auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.
Wer den AGB widersprechen will, muss sich abmelden
Nutzer von Facebook haben kein Widerspruchsrecht gegen die neuen AGB. Wollten sie die Datennutzung von Facebook verhindern, müssen sie sich komplett abmelden.
Sie können allerdings Schritte unternehmen, damit ihre Aktivitäten im Web von Facebook nicht für eine “nutzungsbasierte Online-Werbung” ausgewertet werden. Unter youronlinechoices.com kann man dem “Online Behavioural Advertising” widersprechen.
Besuchte Seiten und Apps ausgewertet
Mit der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt Facebook.
Facebook verspricht zugleich, mit den Änderungen seine Daten- und Nutzungsbestimmungen übersichtlicher und verständlicher für die Nutzer zu gestalten. Mitglieder können künftig genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird.
Facebook in der Kritik
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass Facebook sich beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.
“Wir erhalten Informationen über dich…”
Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp mit Facebook geteilt werden. Facebook und WhatsApp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen. In den Datenverwendungsrichtlinien liest sich das dann so: “Wir erhalten Informationen über dich von Unternehmen, die sich im Besitz von Facebook befinden oder von diesem betrieben werden, im Einklang mit deren Bedingungen und Richtlinien.”
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet, dass Daten künftig “in großem Maßstab” zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden. “Durch kleinere textliche Veränderungen (…) könnte Facebook dem entgegentreten”. (APA/dpa/red)
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