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Experten raten zu Vorsicht bei DiTech-Abverkaufsprodukten

Bei DiTech ist nach der Insolvenz Sale - doch es heißt aufpassen
Bei DiTech ist nach der Insolvenz Sale - doch es heißt aufpassen ©APA (Sujet)
Beim insolventen Computerhändler DiTech soll der Abverkauf so schnell wie möglich starten. Masseverwalter Günther Hödl räumte am Freitag logistische Probleme ein, weshalb es heute noch nicht losgehen kann. Startschuss für den Sale ist am Samstag.
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Auf der Website sollen die Angebote ab Samstag ersichtlich sein. Es winken 30 Prozent Rabatt auf alle Produkte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät zu Vorsicht.

Reklamation bei DiTech ein Problem

“Man muss sich der Gefahr bewusst sein, dass ich meine Gewährleistungsansprüche aufgrund der Liquidation der Firma nicht mehr durchsetzen kann”, sagte VKI-Juristin Ulrike Wolf.

Eine Reklamation bei DiTech ist also nicht mehr möglich, da nach und nach alle Filialen geschlossen werden. Bei teuren Produkten rät Wolf daher, bereits beim Kauf zu fragen, ob es eine Herstellergarantie gibt. Bei einem Problem kann man sich so direkt an den Hersteller wenden, da DiTech als Vermittler ausfällt.

Die Konkurrenz schläft nicht

Während DiTech bald Geschichte ist, schläft die Konkurrenz nicht. Der Vorarlberger Onlinehändler ComStern.at nutzt die Pleite, um neue Kunden anzulocken. “Bis auf Weiteres können Gutscheine der insolventen DiTech bei ComStern.at eingelöst werden. Sie werden zur Hälfte des ursprünglichen Wertes angerechnet”, lässt das Unternehmen am Freitag in einer Aussendung wissen. Die Teilnahmebedingungen sind unter http://www.comstern.at/ditech/ zu finden.

ComStern macht sich Pleite zunutze

Was auf das Unternehmen mit dieser Marketing-Aktion zukommt, ist vorerst noch unklar.

Firmenchef Lorenz Werner schätzt laut “Kurier” online, dass DiTech-Gutscheine im Wert von 10.000 bis 20.000 Euro bei seinem Unternehmen eingelöst werden. Sollten der Ansturm wider Erwarten größer sein, liegt die Obergrenze für die Annahme der DiTech-Gutscheine bei etwa 100.000 Euro.

Gutscheine wertlos

Der VKI hatte bereits gestern eingeräumt, dass Kunden, die Gutscheine besitzen, wohl durch die Finger schauen werden. Die Kosten für eine Forderungsanmeldung bei Gericht sind in vielen Fällen höher als die Quote.

“Unter der Annahme, dass die Quote 5 Prozent beträgt, würde sich eine Forderungsanmeldung nicht einmal bei einer geleisteten Anzahlung von 100 Euro rechnen”, rechnete Wolf vor. Die Anmeldung bei Gericht kostet 22 Euro.

(apa/red)

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