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Experte: Spekulationsverbot ohne Verfassung

Die von den Ländern angedachte Umsetzung des Spekulationsverbot ohne Verfassungsgesetz wäre zwar möglich, aber nur mit Abstrichen. "Mit ein bisschen gutem Willen kommt man relativ weit", sagt der Föderalismusexperte Peter Bußjäger gegenüber der APA. Nicht möglich wären aber verbindliche Sanktionen im Fall von Verstößen.


Die Gemeinden müssten außerdem via Landesgesetz eingebunden werden. Und regionale Unterschieden in der Umsetzung müsse man dann hinnehmen, so Bußjäger.

Unter dem Titel “Spekulationsverbot” ist eine Reihe von Verfassungsgesetzen geplant, die nun mangels Zweidrittelmehrheit im Nationalrat in der Luft hängen. Darunter nicht nur die Verpflichtung, die Finanzgebarung der öffentlichen Hand “risikoavers auszurichten” (vulgo: Spekulationsverbot), sondern auch die Reform der Budgetregeln der Länder bis 2018 und die Einbindung der Gemeinden.

Grundsätzlich wäre aus Bußjägers Sicht sowohl das Spekulationsverbot als auch die Umstellung der Länderbudgets auf die doppelte Buchführung ohne Verfassungsgesetz möglich – und zwar über 15a-Verträge mit dem Bund. “Bei gutem Willen” könnten alle Beteiligten ihre Gesetze freiwillig harmonisieren, sagt Bußjäger. Aber der frühere Vorarlberger Landtagsdirektor räumt auch ein: “Wenn ein Land ausschert, dann haben wir die bundesweite Einheitlichkeit nicht.”

In diesem Fall müsse das betreffende Land seinen Alleingang aber selbst verantworten. “Man hat ja im Fall Kärnten gesehen, wenn die Leute das Gefühl haben, ein politisches System geht aus dem Ruder, dann ziehen sie Konsequenzen”, glaubt Bußjäger.

Schwierig wäre die Einbindung der Gemeinden, die bei 15a-Verträgen nicht mitmachen können und über neun verschiedene Landesgesetze erfasst werden müssten. Auch regionale Unterschiede wären zulässig. “Da sind unterschiedliche Vorgehensweisen möglich, das muss aber aufgrund dieser Situation (fehlende Verfassungsmehrheit, Anm.) hingenommen werden”, so Bußjäger.

Nicht möglich wäre aus Bußjägers Sicht auch die Schaffung eines Gremiums, das verbindliche Sanktionen verhängt, wenn ein Land gegen das Spekulationsverbot verstößt. Vorgesehen sind Strafen von bis zu 15 Prozent der spekulativ veranlagten Summe. Aber Sanktionen zu verhängen, “das ist ohne verfassungsrechtliche Grundlage nicht möglich”, sagt Bußjäger.

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