Vergewaltigt und gefährlich bedroht hat der Angeklagte nach Überzeugung des Landesgerichts Feldkirch seine frühere Lebensgefährtin. Dafür wurde der unbescholtene Untersuchungshäftling gestern Abend zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 53-jährige Angeklagte und Staatsanwältin Elisabeth Ellinger meldeten Rechtsmittel an. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt ein bis zehn Jahre Haft.
Der Schöffensenat glaubte dem mutmaßlichen Opfer und hielt den Angeklagten, der die Vorwürfe bestritt, für unglaubwürdig. Das Gericht folgte der Schilderung der 53-jährigen Frau aus dem Bezirk Bregenz. Demnach soll ihr gleichaltriger Ex-Lebensgefährte sie heuer am 5. April in ihrem Haus zum Sex gezwungen haben. Er soll sie gewürgt, mit Pfefferspray besprüht, auf die Couch geworfen, sie festgehalten und so den Geschlechtsverkehr mit ihr erzwungen haben. Sie habe Todesangst gehabt, sagte die Frau, deshalb habe sie den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen.
Schuldig gesprochen wurde der geschiedene Mann aus dem Bezirk Feldkirch auch wegen gefährlicher Drohung in mehreren Fällen. Er soll nach der mutmaßlichen Vergewaltigung die Frau und deren Sohn bedroht haben. Am 8. Mai wurde der Beschuldigte verhaftet.
Verfahrenshelferin Martina Jäger forderte als Verteidigerin Freisprüche. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Einvernehmlich sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Er habe sie weder gewürgt noch mit Pfefferspray besprüht. Im Gegenteil, sie habe ihn vor dem Sex mit Pfefferspray besprüht. Er habe zuvor mit ihr vereinbart, man treffe sich vor einer mehrwöchigen Beziehungspause bei ihr noch einmal zum Sex.
Als Tatmotiv beim Angeklagten vermutete Richter Martin Mitteregger „gekränkten Stolz“. Er habe nicht verkraftet, dass sie zu ihm gesagt habe, sie sei fremdgegangen. Die Frau sagte vor der Hauptverhandlung bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht, sie habe den Seitensprung nur erfunden. Damit habe sie sich dafür rächen wollen, dass er gleichzeitig eine sexuelle Beziehung zu einer anderen Frau unterhalten habe. Wegen seiner Wutausbrüche habe sie ihn wenige Wochen vor der angeklagten Vergewaltigung endgültig verlassen.
Eine frühere Freundin soll er nackt vors Haus gestellt und damit genötigt haben. Dafür kam der Oberländer 2012 am Landesgericht mit einer Diversion davon.
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