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26. Juli 2012 09:32; Akt.: 26.07.2012 16:24

Ex-Sportler verlor Duell gegen Anlageberater

Schadenersatzklage eines Ex-Spitzensportlers vom Landesgericht Feldkirch abgewiesen. Schadenersatzklage eines Ex-Spitzensportlers vom Landesgericht Feldkirch abgewiesen. - © VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch – Unterlegen ist der ehemalige Vorarlberger Skiweltcupfahrer im Paragrafen-Parallelslalom seinem Vorarlberger Vermögensberater.

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Die Schadenersatzklage des Ex-Spitzensportlers hat das Landesgericht Feldkirch abgewiesen. Der Streitwert in dem Zivilprozess betrug 160.000 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil die klagende Partei es nicht bekämpft hat. Da die “Chancen der Einbringlichmachung” als gering beurteilt worden sei, wurde keine Berufung eingelegt, so der Klagsvertreter.

Richterin Anna Maria Grass ist zum Urteil gelangt, dass der beklagte Vermögensberater den Profisportler keineswegs systematisch falsch beraten hat. Der Kläger hatte, wie Hunderte andere Vorarlberger, wertlose Zertifikate des liechtensteinischen Finanzdienstleisters ISB mit versprochenen hohen Zinsen gekauft und damit viel Geld verloren.

Der Vorarlberger Gründer von ISB hat 2009 Selbstmord begangen. In seinem Abschiedsbrief soll er zugegeben haben, Millionen Euro von Anlegern veruntreut und verspekuliert zu haben. Seine ausgeplünderten Unternehmen mussten Konkurs anmelden. Zahlreiche Geschädigte versuchen dennoch, mit Zivilprozessen zu ihrem Geld zu kommen. Dazu zählt auch der frühere Skirennläufer, der mit seinem Vermögensberater einen ISB-Vermittler haftbar machen wollte.

Im Prozess sagte der beklagte Vermittler, vier weitere durch die ISB-Pleite geschädigte Investoren würden ihm fehlerhafte Beratung vorwerfen. Dazu zählen ein weiterer ehemaliger Weltcup-Skiprofi und ein Profi-Tennisspieler. Deren Anwalt hat das Urteil im Verfahren abgewartet und wird nun wohl seinen Mandanten von Prozessen abraten.

Zwischenzeitlich liegt dem Landesgericht gegen den Berater ein anderes Urteil vor, in dem dieser nach Angaben des Klagsvertreters wegen Fehlberatungen zu einer Zahlung von 150.000 Euro verurteilt worden sei.

Streit um Urkunden

In der Verhandlungsrunde am 31. Jänner war es zu einem Eklat gekommen. Der Klagsvertreter machte der Richterin einen schwerwiegenden Vorwurf: „Ich lasse nicht zu, dass mein Mandant hier gelinkt wird.“ Die Richterin reagierte darauf ruhig, aber bestimmt: „Das nehmen Sie wieder zurück.“

Die Richterin hatte zu diesem Zeitpunkt Urkunden nicht mehr zugelassen, die der Kläger-Anwalt ihrer Meinung nach zu spät vorgelegt hatte. Das veranlasste den Rechtsanwalt zu der verbalen Entgleisung, für die er sich erst nach der Verhandlung entschuldigte. Im Prozess Ende Jänner sagte die Richterin zu ihm, er könne die ihm verweigerte Urkundenlegung ja in seinem Rechtsmittel gegen das Urteil als Nichtigkeitsgrund anführen. Worauf Beklagtenvertreter Georg ­Mandl so reagierte: „Das dürfen Sie jetzt nicht sagen, Frau Rat, er könnte ja gewinnen.“

Nachdem der Klagsvertreter bezüglich der nicht zugelassenen Urkunden einen Verfahrensmangel rügte, seien diese in der letzten Verhandlungsrunde schließlich doch noch als zulässig erklärt worden.

(NEUE/ Seff Dünser; VOL.AT)



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