31. Juli 2012 11:30; Akt.: 2.08.2012 10:34

Ex-ÖOC-Generalsekretär Jungwirth zu fünf Jahren Haft verurteilt

Heinz Jungwirth wurde am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Heinz Jungwirth wurde am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt. - © APA/Schlager
Mit einem Paukenschlag ist der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, zu Ende gegangen.

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Der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes wurde am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Sinne der Anklage schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die mitangeklagte Manuela K., eine ehemalige Mitarbeiterin Jungwirths, wurde freigesprochen.

Jungwirth richtete Schaden von 3,3 Mio. Euro an

Der Schöffensenat ging bei Jungwirth von einem angerichteten Schaden von 3,3 Mio. Euro aus. Dieses Geld fehle dem ÖOC, “und wenn man sich den Lebenswandel von Doktor Jungwirth ansieht, kann man sich vorstellen, wo die Beträge gelandet sind”, so Richter Georg Olschak unter Verweis auf den noblen Fuhrpark des Ex-ÖOC-”Generals”, zehn Pferde, eine Reithalle im Ausmaß von 70 Mal 20 Meter und einen sündteuren Reitlehrer, den Jungwirth seinem Sohn finanzierte.

“Normalerweise sollte man sagen, mich bringen keine zehn Pferde in die Kriminalität. Bei Ihnen war es gerade umgekehrt”, stellte Olschak fest. Der Richter geißelte in seiner Urteilsbegründung “die widerwärtige, altösterreichische Funktionärsmentalität”. Jungwirth habe nach der Devise “Das ÖOC bin ich, mit dem Geld mach ich, was ich will” gehandelt. Dies gehöre “mit aller gebotenen Härte unterbunden”. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren erschien dem Senat das verhängte Strafausmaß notwendig, “um Ihnen die Gelegenheit zu geben, ein Unrechtsbewusstsein zu entwickeln”, wie Olschak formulierte.

ÖOC bekommt 1,5 Mio. Euro zugesprochen

Das ÖOC, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren mit 1,5 Mio. Euro angeschlossen hatte, bekam diese Summe in voller Höhe zugesprochen. Sämtliche Entscheidungen des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Jungwirth, der zu diesem Zeitpunkt einen sichtlich konsternierten, fast geknickten Eindruck hinterließ, erbat Bedenkzeit, ehe er mit seinem Verteidiger Herbert Eichenseder überstürzt das Weite suchte.

Jungwirth beharrte stets auf “nicht schuldig”

Dass das Verfahren für ihn keinen guten Ausgang nehmen würde, dürfte der langjährige ÖOC-General, der sich zu sämtlichen Vorwürfen beharrlich”nicht schuldig” bekannt hatte, geahnt haben, nachdem der Wirtschaftsprüfer Helmut Lercher ein für ihn vernichtendes Gutachten präsentiert hatte. In seinem Schlusswort hatte Jungwirth Endzeitstimmung verbreitet: “(Ex-ÖOC-Präsident Leo, Anm.) Wallner war für die Sonnenseiten des Lebens zuständig, ich für den Regen und Mist. Jetzt muss ich dafür büßen.” Es sei “halt eine fatale Geschichte, wenn Beteiligte und Vorgesetzte die Erinnerung verlässt”, gab der 61-Jährige zu Protokoll.

Der Buchsachverständige Lercher hatte am letzten Verhandlungstag erklärt, insgesamt 3,6 Mio. Euro hätten Verrechnungskonten und ein Sparbuch des ÖOC “verlassen” und wären teilweise unmittelbar “in die Privatsphäre Jungwirths geflossen”. Allein vom Sparbuch habe Jungwirth 2,23 Mio. Euro bar behoben, wobei ein beachtlicher Teil davon – nämlich 874.000 Euro – praktisch zeitgleich auf Konten Jungwirths landete.

578.000 Euro wurden von einem Verrechnungskonto abgezweigt, wobei laut Lercher “unklar ist, für welche Dinge die verwendet worden sind”. Rund 515.000 Euro wurden dem Gutachten zufolge von ÖOC-Konten auf vier Privatkonten Jungwirths transferiert, weitere 250.000 Euro landeten direkt bei Lieferanten bzw. Gläubigern Jungwirths, was der Richter “besonders frech” bzw. “infam” nannte.

Der ehemalige ÖOC-Generalsekretär hatte stets behauptet, die angeklagten Vorgänge wären mit der ÖOC-Führung abgestimmt gewesen und die abgeflossenen Gelder ihm infolge vereinbarter Bonifikationen zugestanden. Differenzbeträge habe er ausgeglichen. Das Gericht ging in seinem Urteil jedoch davon aus, dass Jungwirth für seine Tätigkeiten bei der der Salzburger Olympiabewerbung für 2014 mit einem Sonderhonorar von 212.000 Euro rechnen hätte dürfen, während sämtliche sonstigen Einwände Jungwirths dem Senat als nicht nachvollziehbar erschienen. Der Buchsachverständige habe eine “akribische” und “hervorragende” Expertise abgeliefert, weshalb unter Berücksichtigung des Sonderhonorars am Ende ein offener Schaden von 3,3 Mio. Euro verblieb. (APA)

ÖOC-Präsident Stoss zum Urteil im Fall Jungwirth



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