AA

Ex-Finanzbeamter wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

Oberlandesgericht Innsbruck wies Einspruch zurück
Oberlandesgericht Innsbruck wies Einspruch zurück ©VOL.AT
Feldkirch - Die Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den ehemaligen Leiter der Großbetriebsprüfung und EX-ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger ist rechtskräftig. Er muss sich wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten.
Meusburger erhebt Einspruch
Anklage wegen Amtsmissbrauch
Im Visier der Justiz
Wenn Prüfer geprüft werden
Wirbel um Betriebsansiedlung
Steuerprüfer in Finanzskandal verwickelt

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Einspruch Meusburgers zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Über den Zeitpunkt der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch werde man Ende September Näheres Wissen, informierte Hagen die APA. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte Meusburger, der stets alle Vorwürfe zurückgewiesen hat, Mitte Dezember angeklagt. Laut der 94 Seiten starken Anklageschrift wird ihm unter anderen zur Last gelegt, der Republik durch die Beeinflussung einer Unternehmensprüfung einen Steuerausfall von 3,2 Mio. Euro verursacht zu haben. Meusburger hatte daraufhin Einspruch beim Oberlandesgericht Innsbruck erhoben, der nun abgewiesen wurde.

Verstöße gegen Abgabenordnung

Konkret geht es in der Anklageschrift gegen den pensionierten Finanzbeamten um mehrere Verstöße gegen die Bundesabgabenordnung, die Meusburger und ein weiterer Finanzbeamter begangen haben sollen. Meusburger soll 2005 die Leitung der Großprüfung einer Gesellschaft übernommen haben, obwohl er mit dem inzwischen verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei und “im Vorfeld der Prüfung beratend für die Gesellschaft tätig geworden ist”, hieß es. Im Vorfeld wurde vermutet, dass es sich dabei um die Niederlassung des deutschen Konzerns Gildemeister in Vorarlberg handelte.

Zudem soll Meusburger den mitinvolvierten Finanzbeamten angewiesen haben, “einen angeblich 2003 in die Gesellschaft eingebrachten Firmenwert sowie eine 40-prozentige Teilwertabschreibung zum Jahresende 2004 nicht zu prüfen”. Die Prüfung sei rechtswidrig durchgeführt worden, obwohl sich aus Vorgesprächen ergeben habe, dass “die Konstruktion um den Firmenwert ausschließlich dazu dient, der Gesellschaft einen Verlustvortrag zu verschaffen, der ihr nicht zusteht”, hieß es weiter.

Unrichtige Prüfberichte

Meusburger habe an dem inhaltlich unrichtigen Prüfbericht mitgewirkt, der dazu führte, dass das Finanzamt Feldkirch “die Firmenwertübertragung bzw. teilweise vorzeitige Abschreibung des angeblichen Firmenwerts akzeptierte” und ab 2006 falsche Körperschaftsteuerbescheide erließ. Dadurch sei der Republik ein Schaden von 3,2 Mio. Euro entstanden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Ex-Finanzbeamter wegen Amtsmissbrauchs angeklagt