AA

Ex-Finanzbeamter muss doch nicht ins Gefängnis

Vorarlberger Ex-Finanzbeamter erkannte steuermindernde Beiträge an - ein Robin Hood war er wohl trotzdem nicht.
Vorarlberger Ex-Finanzbeamter erkannte steuermindernde Beiträge an - ein Robin Hood war er wohl trotzdem nicht. ©APA
Innsbruck, Feldkirch. OGH gewährte 15 bedingte Haftmonate für Amtsmissbrauch mit Steuergeschenken. Landesgericht hatte zuvor teilbedingte Haftstrafe verhängt.

Der ehemalige Vertragsbedienstete eines Finanzamts muss weder ins Gefängnis noch daheim eine Fußfessel tragen. Eine tatsächlich zu verbüßende Haftstrafe bleibt dem 57-jährigen Unterländer nun doch erspart. Denn der Obers­te Gerichtshof (OGH) hat dem gesetzwidrig Steuergeschenke verteilenden Ex-Finanzbeamten eine zur Gänze bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten Gefängnis gewährt. Das wegen Amtsmissbrauchs ergangene Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Zuvor hatte in erster Instanz das Landesgericht Feldkirch in zwei Prozessrunden noch jeweils eine teilbedingte Haftstrafe für notwendig erachtet. 2013 hatte das Erstgericht eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten verhängt, davon sechs Monate unbedingt. Bei der Prozesswiederholung im Vorjahr betrug die Strafe 15 Monate Gefängnis, davon fünf Monate unbedingt.

Das erste Feldkircher Urteil von 2013 hatte der OGH wegen Begründungsmängeln beim Schädigungsvorsatz aufgehoben und deshalb eine Neuverhandlung am Erstgericht unter einem anderen Schöffensenat angeordnet.

Sein jetzt weit milderes Strafmaß erklärte der Oberste Gerichtshof neben den Milderungsgründen mit dem Umstand, dass das Dienstverhältnis mit dem Bund bereits 2008 aufgelöst worden sei. Mildernd führte das Höchstgericht die Unbescholtenheit, das teilweise reumütige Geständnis und das Ende des Tatzeitraums bereits im Jahr 2008 an.

Das Höchstgericht hat die Strafe entscheidend verringert, obwohl es von einem mit 34.000 Euro höheren Schaden ausgeht als das Landesgericht, das den Steuerausfall zuletzt mit 26.000 Euro beziffert hatte. Der OGH hat den Feldkircher Freispruch zu einem Anklagepunkt mit einem Schaden von 8000 Euro in einen Schuldspruch umgewandelt – weil keine Verjährung vorliege. Im Übrigen wurde der Feldkircher Schuldspruch bestätigt.

Kein Robin Hood

Demnach hat der damalige Finanzbeamte zwischen 2000 und 2008 insgesamt 13 Unterländer Steuerpflichtigen in 40 von ihm selbst erstellten Arbeitnehmerveranlagungen zu Unrecht Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Pendlerpauschale als steuermindernde Beträge anerkannt. Mit zu niedrigen Steuerzahlungen wurde der Staat geschädigt.

Dabei war der Angeklagte offenbar doch kein Robin Hood der Steuerzahler. Denn der Finanzbedienstete habe „auch nach seiner eigenen Verantwortung nicht bloß aus altruistischen Motiven, sondern teilweise auch zu seinem eigenen Vorteil gehandelt“, schreibt der OGH.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Ex-Finanzbeamter muss doch nicht ins Gefängnis