Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. In dem Rechtsstreit (C-314/12) geht es um Maßnahmen gegen illegalen Zugriff auf Filme im Internet. Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, stellten die EU-Richter fest.
Website-Sperre für UPC-Kunden möglich
Konkret ließen die Münchner Firma Constantin Film und die Wiener Firma Wega dem Internetprovider UPC über eine einstweilige Verfügung untersagen, den eigenen Kunden Zugang zur Website kino.to zu gewähren. Der Internetprovider UPC Telekabel Wien machte dagegen geltend, sie stehe mit den Betreibern von kino.to in keinerlei Beziehung, vielmehr vermittle sie lediglich ihren Kunden Zugang zum Internet. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ersucht. kino.to hat mittlerweile den Betrieb eingestellt.
(APA)
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