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EuGH-Urteil führt zu gravierender Umwälzung bei Versicherungsprämien

Karin Hinteregger (AK Vorarlberg) vermag noch nicht zu sagen, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln werden.
Karin Hinteregger (AK Vorarlberg) vermag noch nicht zu sagen, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln werden. ©VOL.AT/Sascha Schmidt
Schwarzach – Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen keine Unterschiede mehr machen zwischen Mann und Frau. So will es der Europäische Gerichtshof. Die Konsequenz: Im Tarifsystem bleibt kein Stein auf dem anderen.

Das Vergleichsportal durchblicker.at warnt in einer Presseaussendung vor höheren Versicherungstarifen für Frauen. Insbesondere die Ablebensversicherung könnte um bis zu 80 Prozent teurer werden. Tatsächlich dürften aber beide Geschlechter von den Tarifumstellungen betroffen sein.   

Versicherungsgesellschaften bestätigen Tarifumstellung

Walter Felizeter von der Raiffeisen Versicherung bestätigt, dass Erhöhungen von bis zu 80 Prozent bei Ablebensversicherungen für Frauen durchaus im Bereich des Möglichen sind. Auch die Unfallversicherung könnte in Teilbereichen teurer werden. Im Gegenzug dürften sich Rentenversicherungs – und Krankenversicherungstarife zu Lasten der Männer entwickeln. Felizeter sieht deswegen einen „schweren Gedankenfehler“ der Richter in Luxemburg. Ziel sei es gewesen, die Stellung der Frauen zu verbessern. Nun zahle jedes Geschlecht zugunsten des anderen drauf.

Ingo Hämmerle, bei der s-Versicherung tätig, sieht das ähnlich. Auch er empfindet es als falsch, lange und kurze Lebenserwartungen und hohe und niedrige Unfallrisiken einfach gleichzusetzen. Zwar habe man bei Unfallversicherungen schon bisher keinen Unterschied zwischen Mann und Frau gemacht. Im Bereich der Ablebens- Risikoversicherungen würden Männer aber zukünftig bis zu 30 Prozent mehr bezahlen, Frauen sogar bis zu 40 Prozent. Bei Privatpension und Pflegevorsorge werden hingegen die Männer schwerer belastet.

EuGH Urteil führt zu Einheitstarifen

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2011. Darin wurde festgestellt, dass geschlechterspezifische Unterschiede bei Versicherungsprämien dem Sinn und Zweck der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie widersprechen. Kurzerhand wurde jener Passus gestrichen, der Versicherungen eine Differenzierung nach Geschlecht erlaubt hatte. Das war bisher üblich: Männer laufen statistisch ein höheres Risiko, einem Unfall zum Opfer zu fallen – deswegen mussten sie mehr für ihre Unfallversicherung bezahlen. Frauen leben dafür im Schnitt länger als Männer – Konsequenz ist eine niedrigere Ablebensversicherung. Damit soll ab 21. Dezember Schluss sein. 

Arbeiterkammer beruhigt

Karin Hinteregger von der Arbeiterkammer Vorarlberg vermag noch nicht zu sagen, wie sich die Versicherungsprämien nach dem 21. Dezember entwickeln werden. Sie geht aber davon aus, dass sich die Kalkulation zukünftig an einem Mittelwert orientieren werde. Damit würden einige Produkte teurer werden, andere dafür billiger. Unter Umständen empfehle es sich daher, noch vor dem 21. Dezember Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen – allerdings nur für jene Menschen, die unmittelbaren Bedarf an einer Versicherung hätten. Hinteregger hält nichts davon, jetzt noch schnell eine Polizze zu unterschreiben, nur weil die Prämien irgendwann teurer werden könnten. Vielmehr müsse man sich die Frage stellen: Brauche ich diese Versicherung? Und: Kann ich sie mir auch längerfristig leisten?

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