Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Abklärungsfrage. Dabei entschied der EuGH im Sinne der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK).
“Zweite Säule”
Konkret ging es um die Frage, ob die betroffenen Pensionisten auch von den betrieblichen Vorsorgerenten (“zweite Säule”) aus Liechtenstein und der Schweiz Krankenversicherungsbeiträge in Österreich zu entrichten haben. Laut VGKK bejahte der EuGH dies. In Österreich krankenversicherte Personen mit ausländischen Renten müssten dann Krankversicherungsbeiträge bezahlen, wenn das ausländische Rentensystem dasselbe Ziel verfolge wie das österreichische Pensionssystem – nämlich die Sicherung des Lebensstandards. Das treffe auch auf liechtensteinische und Schweizer Renten aus der “zweiten Säule” zu.
“Wichtiger Schritt”
Wie in Österreich weiter vorgegangen wird, muss nun der VwGH entscheiden. Beim Bundesverwaltungsgericht liegt eine zweistellige Zahl von Fällen zu diesem Thema. Bei der VGKK freute man sich über das Urteil des EuGH. “Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, die ihre gesamte Erwerbslaufbahn im Inland zurückgelegt haben, und denen, die einen mehr oder weniger großen Teil ihrer Karriere ins Ausland verlagert haben”, hieß es.
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