Der Hintergrund ist, dass Österreich in den Augen der EU-Kommission verabsäumt hat, sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die explizit für den Personenverkehr ausgezahlt wurden, in den Konten entsprechend ausgewiesen werden. In Folge sei nicht auszuschließen, dass die Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwendet werden, unterstrich die Kommission.
Wenn damit andere Verkehrsdienstleistungen gefördert werden, verfälsche dies jedoch den Wettbewerb, da die öffentliche Hand den Sektoren mit öffentlichen Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Dies laufe den EU-Vorschriften zuwider, mit denen ein unverfälschter EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden soll. (APA)
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