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EU-Kommission: Datentransfers in die USA können fortgesetzt werden

Obwohl EuGH die Vereinigten Staaten nicht für einen "sicheren Hafen" hält.
Obwohl EuGH die Vereinigten Staaten nicht für einen "sicheren Hafen" hält. ©EPA
Der Übertragung von Internet-Daten in die USA kann nach Angaben der EU-Kommission bis auf Weiteres fortgesetzt werden, obwohl der EU-Gerichtshof die Vereinigten Staaten nicht für einen "sicheren Hafen" hält.
Was bedeutet das Urteil?
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Klage bei EU-Kommission
Max Schrems im Interview

Dies sagten der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Dienstag in Straßburg. EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte, die geltenden EU-Datenschutzregeln würden mehrere andere Mechanismen vorsehen, auf deren Grundlage Daten an die USA weiter übermittelt werden können. Als solche nannte die Kommissarin etwa Standard-Datenschutzklauseln in Verträgen zwischen Unternehmen, die Daten über den Atlantik austauschen, oder verpflichtende Regeln innerhalb einer Konzerngruppe.

Timmermans sieht keine Kritik an der Kommission

Auch gebe es Ausnahmen für die Abwicklung von Verträgen, etwa für Hotelbuchungen in den USA, oder aus Gründen des öffentlichen Interesses, wie etwa für die staatliche Zusammenarbeit gegen Betrug und Kartelle. Im Interesse von Patienten dürften auch medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch durch Zustimmung von Einzelpersonen sei ein Datentransfer möglich.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bezeichnete das EuGH-Urteil als wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung von Grundrechten im Datenschutz. Es bestätige die Position der EU-Kommission, welche seit 2013 ein neues “Safe Harbour”-Abkommen mit den USA verhandelt, sagte der Kommissionsvize. Eine Kritik an der EU-Kommission sieht Timmermans nicht in dem Urteil.

“Datenaustausch für Wirtschaft wichtig”

Jourova sagte, die EU-Kommission wolle sicherstellen, dass die nationalen Datenschutzbehörden der 28 EU-Staaten nun geeint vorgehen. Die EU-Kommission will dazu den EU-Staaten Leitlinien zur Verfügung stellen. Ein “Fleckerteppich” unterschiedlicher Antworten müsse verhindert werden, sagte Timmermans. Für die europäische Wirtschaft sei der Datenaustausch mit den USA wichtig.

“Brauchen mehr Zeit”

Jourova betonte, sie getraue sich nicht vorherzusagen, wann ein neues, sichereres “Safe-Harbour”-Abkommen mit den USA zustande kommt. “Wir brauchen noch mehr Zeit für Fragen der nationalen Sicherheit.” Das EuGH-Urteil unterstreiche aber die Notwendigkeit, die Datenschutzreform in der EU und ein Rahmenabkommen mit den USA zum Austausch persönlicher Daten zwischen den Justizbehörden fertigzustellen. Beide Abkommen sollten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Snowden gratuliert Schrems

NSA-Enthüller Edward Snowden hat dem Österreicher Max Schrems via Twitter zu seinem Erfolg beim EuGH gratuliert: “Du hast die Welt zum Besseren verändert.”

Facebook: Verlässliche Regeln für Datentransfer nötig

Das soziale Netzwerk Facebook verlangt nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Datentransfers in die USA verlässliche Regeln für solche Übermittlungen. Es sei “zwingend erforderlich”, dass die EU und die USA “weiterhin verlässliche Methoden für rechtskonforme Datentransfers zur Verfügung stellen”, erklärte eine Sprecherin von Facebook in Europa.

Das Unternehmen stütze sich ebenso wie “viele Tausend europäische Firmen” auf diverse EU-Vorschriften zu diesem Thema. Die Sprecherin betonte zugleich, es gehe in dem Fall “nicht um Facebook”.

Abkommen der EU mit USA von EuGH für ungültig erklärt

Datenschutzaktivist Max Schrems hat gewonnen: Dem Austausch von Daten europäischer Internet-Nutzer mit den USA ist am Dienstag ein vorläufiges Ende gesetzt worden. Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung via Safe Harbour für ungültig erklärt. Er widerspricht der EU-Kommission, die den USA ein ausreichendes Schutzniveau zugestanden hatte.

Aus der Entscheidung des Gerichtshofs, das Safe Harbour-Abkommen der Vereinigten Staaten mit der EU aus dem Jahr 2000 für ungültig zu erklären, ergibt sich, dass nun die irische Datenschutzbehörde – wo sich der europäische Firmensitz von Facebook befindet – die Beschwerde von Max Schrems prüfen und entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die USA auszusetzen ist. Des heutige Urteil ist auch dahin gehend pikant, da die EU-Kommission seit 2013 das Abkommen mit den USA neu ausverhandelt.

Schrems: “Meilenstein”

In einer ersten Stellungnahme sprach der österreichische Jurist Schrems von einem “Meilenstein”, was Online-Datenschutz betrifft. “Das Urteil zieht eine klare Linie. Es stelle klar, dass massenhafte Überwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt.” Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt, wobei er auch auf den NSA-Skandal verwies.

Der EuGH-Generalanwalt hatte bereits im September die Entscheidung der EU-Kommission zum Safe Harbour-Abkommen, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt, für ungültig erklärt. Er argumentierte damals, dass die nationalen Behörden ohnehin nicht daran gehindert seien, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server auszusetzen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden.

Irische Behörden am Zug

Jetzt müssen im Fall Schrems die irischen Behörden erneut die Frage klären, ob die USA aus ihrer Sicht ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. Das ergibt sich aus dem EuGH-Entscheid, wonach die EU-Kommission keine Kompetenz hatte, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit dem “Safe Harbour”-Abkommen zu beschränken.

Dabei argumentierte der EuGH, dass in den USA die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen Vorrang vor der Safe Harbor-Regelung haben. Daraus ergibt sich, dass US-Firmen diese Schutzregelungen fallen lassen müssen. Somit können US-Behörden in die Grundrechte von Personen eingreifen. Auch in der Entscheidung der EU-Kommission gebe es keine Feststellung darüber, dass derartigen Eingriffen in irgendeiner Weise Grenzen gesetzt wären, noch, dass es einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gegen diese gibt.

Schrems sieht schweren Schlag für “globale Überwachung der USA”

Für Schrems ist die heutige Entscheidung ein schwerer Schlag für die globale Überwachung durch die USA, die sich in einem hohem Maße auf private Partner verlassen habe. Nun sei klar gestellt worden, dass die amerikanische Wirtschaft nicht einfach die Spionagetätigkeit ihrer Regierung unterstützen könnten und dabei europäische Grundrechte verletzen dürfe.

Das Gerichtsurteil stellt laut dem Österreicher klar, dass nationale Datenschutzbeauftragte den Datentransfer in die USA in jedem individuellen Fall prüfen können. “Safe Harbour” sei zuvor ein Blanko-Schein für die Übermittlung gewesen. Die Daten wären auf europäischen Servern auch nicht wirklich sicher, aber sicherer, sagte Schrems zur APA. “Es ist die Frage, wie leicht Facebook & Co. zu den Daten kommen.” Seine Hoffnung sei, dass die EU-Kommission nun einen “Deal” mit den USA abschließen werde. Das Urteil sei sicher auch für die Überwachungsmaßnahmen Europäischer Staaten relevant.

(APA)

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