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Erste Urkunde aus Rankweil: Graf Hunfrid hält Gericht

Im frühen Mittelalter war Vinomna-Rankwila ein wichtiger Gerichtsort sowie das Zentrum der Region Unterrätien.
Im frühen Mittelalter war Vinomna-Rankwila ein wichtiger Gerichtsort sowie das Zentrum der Region Unterrätien. ©VN/Hartinger
Älteste schriftliche Überlieferung aus dem Jahr 807.

Geschichte. Die Marktgemeinde Rankweil kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Bereits bei den Römern waren auf dem Gebiet der heutigen Vorderlandgemeinde wichtige Verkehrsknotenpunkte, weil es an der Hauptverkehrsstraße zwischen Chur und Augsburg lag. Doch auch über die Antike hinaus nahm Rankweil in der Geschichte der Region eine nicht unbedeutende Rolle ein, wie schriftliche Quellen aus dem 9. Jahrhundert belegen. „Mehrere Urkunden aus dem frühen Mittelalter bezeugen die Rolle von Vinomna-Rankwila als Zentrum der Region Unterrätiens und Gerichtsort“, wie Peter Erhart, Archivar des Stiftsarchives St. Gallen, erklärt.

Graf Hunfrid in Rankweil

Die älteste schriftliche Überlieferung aus der Vorderlandgemeinde – eine Gerichtsnotiz – stammt aus dem Jahr 807. Nur wenige Monate vor der Anfertigung der Bescheinigung kam es in der Provinz und Diözese Churrätien, zu der auch Rankweil gehörte, zu einem einschneidenden und für die Bedeutsamkeit des Ortes entscheidenden Machtwechsel. Kaiser Karl der Große (747/48–814) entzog damals dem Bischof von Chur die weltliche Macht und übertrug die Verwaltung der Region Churrätiens an den Grafen Hunfrid I. „Es deutet vieles darauf hin, dass Hunfrid gerade in seiner Anfangszeit in erster Linie in der Gegend von Rankweil begütert war“, führt Erhart weiter aus. Das einzige Zeugnis seines Wirkens in der Region ist die noch im Original erhaltene Gerichtsnotiz. Diese wird im Stiftsarchiv St. Gallen aufbewahrt.

An einem Sonntag, dem 7. Februar 807, fand am Hofe des Grafen eine größere Zusammenkunft statt. Es galt in einem Konflikt um einen widerrechtlich entzogenen Hof Recht zu sprechen. Wo sich dieser Hof genau befunden hat, lässt sich laut Erhart nicht mit letzter Sicherheit feststellen. Das überlieferte Schriftstück nennt als Ort lediglich den „Hof bei den Feldern an öffentlicher Malstatt“, das heißt dem Ort der Gerichtsversammlung. „Lokalisierungsversuche des Hofes reichen von Müsinerwiese über die Bündt Haingarten bis hin zum heutigen Altenstadt“, so der Archivar. Das später verfasste Rätische Reichsgutsurbar, ein Verzeichnis der königlichen Güter und Einkünfte von ca. 842/43, beschreibt jedoch einen reichen Königshof in Rankweil. Allerdings ist darin auch der Hinweis auf eine „Kirche des hl. Petrus bei den Feldern“, später Feldkirch, und damit einen weiteren Königshof zu finden. „Die räumliche Nähe der beiden Höfe und das fehlende Wissen um die genaue Ausdehnung von Vinomna im 9. Jahrhundert erschweren eine genaue Festlegung.“

Ruodhelmi de Vinnona

Durch eine kleine, später hinzugefügte Anmerkung auf der Rückseite der Gerichtsnotiz von 807 kann die Urkunde jedoch dem Gebiet des heutigen Rankweil zugeordnet werden: „Ruodhelmi de Vinonna“ ist dort zu lesen. Der Kläger Hrothelmus (die germanische Form des Namens Ruodhelmi) stammt also aus Vinonna bzw. dem heutigen Rankweil. Gleichzeitig spielt dieser Vermerk auch auf den Aufbewahrungsort der Urkunde an, der in der heutigen Marktgemeinde gewesen sein musste. „Dort existierte wohl bereits zu Beginn des 9. Jahrhunderts im Königs- bzw. Grafenhof ein Archiv, das gegen Ende des Jahrhunderts ans Kloster St. Gallen übergeben wurde.“ Die Gerichtsnotiz kam um das Jahr 1600 von St. Gallen in die Stadtbibliothek Bremen. Erst 1948 wurde die Urkundewieder ans Stiftsarchiv übergeben. Die Gerichtsnotiz vom Hof des Grafen Hunfrid aus dem 9. Jahrhundert ist nicht nur die älteste schriftliche Überlieferung aus Rankweil, sondern auch die zweitälteste noch im Original erhaltene Urkunde, die auf dem heutigen Gebiet Österreichs geschrieben wurde. Die älteste stammt ebenfalls aus Vorarlberg, die Ersterwähnung von Bregenz aus dem Jahr 802.

Der Name Hunfrid sollte einige Jahre später noch einmal im Zusammenhang mit Rankweil in einer Urkunde Erwähnung finden. Dabei handelte es sich aber wahrscheinlich schon um den Sohn des zuvor genannten Hunfrid I. 823 stellte Kaiser Lothar I. (795–855) in „Rankweil, am Ort des Grafen Hunfrid“ ein Diplom aus. „Der erste Nachweis für Aufenthalt und Beherbergung eines Kaisers am Königshof zu Rankweil ist damit gegeben“, so Historiker Erhart. VN-wim

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