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Erste Fahrradstraße in Vorarlberg eröffnet

Mobilitätsmanager Martin Scheuermeier, Landesstatthalter Rüdisser, Bgm. Köhlmeier uva eröffneten.
Mobilitätsmanager Martin Scheuermeier, Landesstatthalter Rüdisser, Bgm. Köhlmeier uva eröffneten. ©MGM Hard
Seit dem 1. April können Straßenverbindungen mit hoher Bedeutung für den lokalen oder regionalen Radverkehr und geringem Pkw- und Lkw-Aufkommen als Fahrradstraße verordnet werden.

Dies war bislang nur in Gemeinden in Deutschland und den Niederlanden möglich und wurde mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung nun auch für unsere Gemeinden realisierbar, berichtet die Marktgemeinde Hard heute in einer Aussendung zur Fahrradstraße.

Auf einer Fahrradstraße können Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen unterwegs sein, die Fahrradfahrer genießen aber besondere Privilegien: Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen ganz offiziell nebeneinander fahren. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist aus Gründen der Verkehrssicherheit auf 30 km/h beschränkt. Autos können auf Fahrradstraßen ganz normal zu und abfahren – eine Durchfahrt kann von der Gemeinde bei Bedarf ebenfalls ermöglicht werden.

„Die Einrichtung der Fahrradstraße auf der Zulaufstrecke vom Harder Zentrum zur neuen Radbrücke nach Bregenz ist die konsequente Fortsetzung der Schaffung einer attraktiven Radroute für den Alltagsverkehr zwischen Hard und Bregenz, die mit dem Bau der Brücke und der Anpassung der Vorrangverhältnisse begonnen worden ist,“ erklärt Bürgermeister Harald Köhlmeier. „Hard hat im Radverkehrskonzept bereits vor 3 Jahren die Einführung von Fahrradstraßen beschlossen. Mit der Gesetzesänderung haben wir nun auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen in der Hand und können mit der ersten Fahrradstraße in Vorarlberg eine echte Vorreiterrolle einnehmen“, freut sich Bürgermeister Köhlmeier.

Die Eröffnung der ersten Fahrradstraße in Vorarlberg stellt für den Verkehrsreferenten der Landesregierung, Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, einen Meilenstein in der Umsetzung der Radverkehrsstrategie dar: „Das Land Vorarlberg hat sich zusammen mit dem Gemeindeverband für die Aufnahme der Fahrradstraße in die Straßenverkehrsordnung stark gemacht, denn gerade Landesradrouten für den Alltagsradverkehr laufen nicht nur auf eigenen Radwegen, sondern vielerorts auch auf schwächer befahrenen Nebenstraßen im Mischverkehr. Mit der Fahrradstraße verfügen Gemeinden nun über ein geeignetes und vergleichsweise kostengünstiges Instrument zur Attraktivierung wichtiger innerörtlicher und regionaler Radverkehrsrouten. Ich gratuliere der Markgemeinde Hard zu ihrer Initiative und hoffe, dass viele weitere folgen werden“, so Landesstatthalter Rüdisser.

Weiterführende Informationen zur Fahrradstraße

Fahrradstraßen

In Deutschland seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt, ermöglicht die Fahrradstraße auf einem bestehenden Straßenzug ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrer ohne den Kfz-Verkehr auszuschließen. Das Zu- und Abfahren für Anrainer ist immer möglich und mit entsprechender Verordnung kann die Behörde auch die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge gestatten. Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, so dass Radfahrer nicht durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden.

Schnelle Verbindungen für Radfahrer

Was bringt eine Fahrradstraße nun für den Radverkehr? In Europas Radfahrnation, den Niederlanden, wurde bereits in den 1980er Jahren der Bedarf an schnellen Radrouten für Radpendler erkannt, und die ersten Radschnellwege errichtet. Inzwischen finden sich in London, Kopenhagen, im Ruhrgebiet und auch in Vorarlberg die in den Medien gerne als „Fahrrad-Autobahnen“ bezeichneten hochrangigen Radschnellverbindungen. Dabei muss es nicht immer ein vierspuriger Radweg sein. Mit der Fahrradstraße besteht die Möglichkeit, bereits bestehende Straßen dem Radverkehr als Schnellverbindung einzurichten, ohne mit hohen Investitionskosten parallel Radwege bauen zu müssen. Gleichzeitig bringt eine Fahrradstraße auch eine Verkehrsberuhigung für die Anrainer.

Während international die Fahrradstraße überwiegend in städtischen Anrainerstraßen angewendet wird, kann die Fahrradstraße auch außerorts im Zuge von regionalen Hauptradrouten wie den Landesradrouten Vorarlberg eingesetzt werden. Auch bei touristischen Hauptradverbindungen wie den EuroVelo-Routen kann die Fahrradstraße für eine sichere und attraktive Routenführung sorgen.

Einsatzkriterien für Fahrradstraßen

Derzeit werden im Rahmen der Radverkehrs-Richtlinien (RVS 03.02.13 der FSV) die Einsatzkriterien für Fahrradstraßen definiert. Die internationalen Erfahrungen sowie die bisherigen Diskussionen zeigen folgendes:

–         Fahrradstraßen sollten für Hauptradrouten eingesetzt werden. Um als Hauptradroute wahrgenommen zu werden empfiehlt es sich, die Fahrradstraße über einen längeren Straßenzug zu verordnen.

–         Die Kfz-Belastung sollte nach Einführung nicht zu hoch sein. Gegebenenfalls sind Kontrollen oder bauliche Maßnahmen notwendig, ansonsten besteht die Gefahr, dass die besonderen Verkehrsregeln für Radfahrer nicht eingehalten werden.

–         Um Radfahrern ein gleichmäßiges Vorankommen zu ermöglichen, sollte eine Fahrradstraße gegenüber querenden Straßen Vorrang haben.

–         Die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge kann erlaubt werden, wenn die Zahl der Kraftfahrzeuge durch „Schleichverkehr“ nicht stark zunimmt.

Fazit: Kostengünstige Radverkehrsförderung

Mit der Fahrradstraße und dem Radweg ohne Benützungspflicht stehen nun zwei flexibel einsetzbare Instrumente zu Verfügung, die eine kostengünstige Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs in Städten und Gemeinden erleichtern.

Quelle: Marktgemeinde Hard und Land Vorarlberg

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