Nach dem Ende der Liebesbeziehung hat der 31-Jährige seine Exfreundin mehrfach zu erpressen versucht und zudem bedroht. Er forderte mehrmals Geld, sonst werde er ihr Kind entführen, in ihrem Haus Feuer und eine Bombe legen. Des Weiteren hat er der 29-jährigen Unterländerin damit gedroht, sie umzubringen.
Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Das Urteil wurde schon am Ende der Hauptverhandlung rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Konstanze Manhart und der von Karl Schelling verteidigte Angeklagte waren mit der Entscheidung einverstanden.
Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der versuchten Erpressung und der Vergehen der gefährlichen Drohung. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der angeklagte Untersuchungshäftling bekannte sich schuldig. Zuerst hatte der Tunesier seiner Exfreundin geschrieben, sie müsse ihm 4000 Euro bezahlen, sonst werde er ihren vierjährigen, aus einer früheren Beziehung stammenden Sohn nach Tunesien verschleppen. Zwei Tage später drohte der Asylwerber ihr damit, in ihrem Haus ein Feuer und eine Bombe zu legen, wenn sie ihm nicht 500 Euro gebe. Danach kündigte er zwei Mal an, sie umzubringen. „I kill you“ hat der Angeklagte seiner früheren Partnerin geschrieben.
Sie habe die Erpresserschreiben und Morddrohungen ernst genommen, sagte die Zeugin vor Gericht. Sie habe sich gefürchtet. Sie habe ihm das geforderte Geld nicht gegeben, weil sie es nicht gehabt habe. Damit habe der Täter sein Opfer zusätzlich unter Druck gesetzt, merkte Richter Fruhmann an.
Das Asylgesuch des Tunesiers wurde abgelehnt. Der 31-Jährige muss seine Haftstrafe verbüßen. Danach wird er abgeschoben werden.
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