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Erdäpfel-Verbot, gefährliche Überraschungs-Eier & Co.: Das sind die kuriosesten Zollbestimmungen weltweit

Vor einer Reise sollte man sich über die Zollbestimmungen des Ziellandes erkundigen.
Vor einer Reise sollte man sich über die Zollbestimmungen des Ziellandes erkundigen. ©pixabay.com/tookapic (Sujet)
Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen - vor allem wenn man sich davor nicht mit den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes auseinandergesetzt hat. Da können schon einmal Erdäpfel oder Überraschungseier zum Problem werden.

Andere Länder, andere Sitten: Das gilt auch für internationale Zollbestimmungen. Die Reisesuchmaschine checkfelix.com hat die zehn kuriosesten Zollbestimmungen aus aller Welt zusammengestellt, verrät Reisenden in welche Zoll-Fettnäpfchen sie lieber nicht treten sollten und präsentiert die kuriosesten Zoll-Funde aus Österreich.

“Wir von checkfelix möchten unseren Nutzern nicht nur helfen das passende Angebot für ihre Reise zu finden, sondern den Ablauf des Trips so einfach und reibungslos wie nur möglich gestalten. Deswegen haben wir die wichtigsten internationalen und österreichischen Zollbestimmungen unter die Lupe genommen. Wer sich vor einer Reise über die geltenden Zollbestimmungen der jeweiligen Reisedestination informiert, kann sich viel Stress und Ärger ersparen und seinen Aufenthalt in vollen Zügen genießen”, so John-Lee Saez, Regional Director bei checkfelix.

Die Top 10 der kuriosesten Zollbestimmungen weltweit

1. Reisende sollten nicht zu viele Erdäpfel mit nach Deutschland bringen
Deutschland ist weltweit bekannt für seine innige Beziehung zu Erdäpfeln. Wer bei einer Deutschlandreise seinen Freunden oder Verwandten exotische Sorten aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte bloß nicht zu tief ins Erdäpfel-Sackerl greifen. In Deutschland ist die Einfuhr von Erdäpfeln aus nicht-EU Ländern nämlich strengstens verboten. Der Grund für die Zollbestimmung: Das Risiko der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule ist zu hoch.

2. Das beliebte Überraschungs-Ei ist in den USA verboten
Überraschungseier sind Nascherei und Spaß zugleich. Jedoch nicht in den USA, denn dort ist die beliebte Süßigkeit strengstens verboten. Die Einfuhr der beliebten Süßigkeit kann Reisenden alles andere als eine Freude bereiten. Pro Ei können in den USA Strafen von bis zu 2.500 US-Dollar (umgerechnet ca. 2.217 Euro) fällig werden.
Der Grund für die Zollbestimmung: Kleinkinder und unwissende Erwachsene könnten Überraschungseier im Ganzen essen und dabei das Spielzeug verschlucken. Aufgrund der akuten Erstickungsgefahr sind die Schoko-Eier in den USA verboten.

3. Achtung vor dem Kaugummi-Verbot in Singapur
Wer sich auf dem Weg nach Singapur befindet und leidenschaftlich gerne Kaugummi kaut, sollte seine Kaugummipackung lieber im Flugzeug liegen lassen oder noch rechtzeitig vor der Zollkontrolle entsorgen. In Singapur sind Kaugummis nur in der Apotheke erhältlich und mit ärztlichem Rezept käuflich zu erwerben. Der Grenzzoll ist bei der Einfuhr von Kaugummi gnadenlos und unter Umständen drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 66.000 Euro. Der Grund für die Zollbestimmung: Singapur ist dafür bekannt, großen Wert auf saubere Städte zu legen. Damit es zu keinen Verschmutzungen durch achtlos auf der Straße entsorgte Kaugummis kommt, hat die Regierung diese Zollbestimmung eingeführt.

4. Reisende dürfen keinen Saft nach Nigeria importieren
Reisende die nach Nigeria fliegen und auch im Urlaub nicht auf ihren persönlichen Lieblings-Frühstückssaft verzichten möchten, sollten bei der Einreise keinesfalls mehr als 150 ml im Gepäck mit sich führen. Der Grund für die Zollbestimmung:  Säfte in größeren Mengen als 150 ml stehen auf der Nigerianischen “Import Prohibition List” und dürfen nicht eingeführt werden. Durch das Verbot soll die Einfuhr von minderwertigen bzw. gefälschten Produkten unterbunden werden. Spannend ist jedoch, dass Gesundheits- und Energy Drinks in größeren Mengen mitgebracht werden dürfen.

5. Honig im Tee oder auf dem Brot – nicht in Brasilien
Wer auf Honig nicht verzichten kann, sollte womöglich besser nicht nach Brasilien reisen. In Brasilien ist die Einfuhr von Honig und allen Nebenprodukten nämlich strengstens verboten. Kerzen aus Bienenwachs oder Honiggläser sind demnach kein geeignetes Mitbringsel. Der Grund für die Zollbestimmung: Um die heimische Fauna vor tierischen Krankheiten zu schützen ist der Honig-Import verboten.

6. Fremde Parfums sind auf Madagaskar unerwünscht
Für die meisten Reisenden ist es selbstverständlich, neben der Zahnbürste und dem Shampoo auch den Lieblingsduft mit ins Reisegepäck zu packen. Wer jedoch nach Madagaskar fliegt, sollte seinen Lieblingsduft lieber zu Hause lassen. Der dortige Zoll veranschlagt für mitgebrachte Parfums nämlich eine saftige Zollgebühr. Der Grund für die Zollbestimmung: In den meisten Parfums befinden sich günstig hergestellte Vanille-Extrakte, welche die für Madagaskar so wichtige heimische Vanilleindustrie bedrohen.

7. Raucher sollten in Neuseeland aufpassen
Im fernen Neuseeland dürfen bereits seit 1998 keine Feuerzeuge mehr importiert werden. Der Grund für die Zollbestimmung: In Neuseeland gelten strenge Produktsicherheitsnormen, die im Vergleich mit Standards aus anderen Ländern besondere Kindersicherungen umfassen. Damit alle Feuerzeuge, die sich in Neuseeland im Umlauf befinden diese Sicherheitsvorkehrungen auch tatsächlich besitzen, gibt es ein generelles Einfuhrverbot von Feuerzeugen.

8. In Angola sind keine fremden Briefmarken erlaubt
Wer gerne Postkarten an seine Liebsten daheim verschicken möchte und zufällig noch eine Briefmarke in seiner Geldbörse hat, sollte in Angola ganz besonders gut aufpassen und lieber eine Briefmarke aus dem lokalen Postamt kaufen. Denn landesfremde Briefmarken sind in Angola strengstens verboten. Der Grund für die Zollbestimmung: Aufgrund zahlreicher Fälschungen, hatte die heimische Post in der Vergangenheit große Einnahmen-Verluste.

9. Indien-Reisende sollten nur mit nagelneuen Landkarten verreisen
Ein Reiseführer inklusive Landkarte ist für viele Reisende im Urlaub auch heutzutage noch ein absolutes Must-have. All diejenigen, die es nach Indien verschlägt, sollten dabei aber ganz genau auf das Erscheinungsjahr der mitgebrachten Landkarte achten. Bei der Zollkontrolle kann unter Umständen die korrekte Einzeichnung der indischen Landesgrenzen kontrolliert werden. Veraltete Abbildungen können zu Strafen von bis zu 1 Mrd. Rupien (ca. 13,2 Mio. Euro) führen. Der Grund für die Zollbestimmung: Die Grenzen des Staates sollen nur im Einklang mit der offiziellen indischen Darstellung abgebildet werden.

10. E-Zigaretten sind in Dubai nicht erlaubt
Wer regelmäßig mit seiner E-Zigarette dampft, sollte vor seinem Dubai Urlaub lieber gänzlich mit dem Rauchen aufhören. In Dubai ist der Import von elektronischen Zigaretten nämlich strengstens verboten und kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Der Grund für die Zollbestimmung: E-Zigaretten sind in Dubai komplett verboten, dürfen nicht importiert werden und werden bei der Einfuhr beschlagnahmt.

Kuriose Zoll-Funde aus Österreich

“Natürlich kommt es auch bei uns hierzulande hin und wieder vor, dass Reisende versuchen, bestimmte Produkte illegal oder durch Unwissenheit nach Österreich zu importieren”, so Herbert Ackerler, vom Zollamt des Flughafen Wien.

Die wohl kuriosesten Funde in den letzten 12 Monaten waren zum einen 1.542 Stück Potenzpillen, die von einem Reisenden mitgeführt wurden, der sich vom Rollstuhlservice mit einem Rollstuhl durch den Grünkanal transportieren ließ. 16.000 Euro Bargeld, die in die Unterhose eines Reisenden eingenäht waren, sowie 5.823 Gramm Goldschmuck im Wert von 143.826 Euro, die wir bei einem österreichischen Reisenden finden konnten.!

Zollbestimmungen in Österreich: Das sollte man bei der Einreise beachten

“Bei uns in Wien haben wir es am häufigsten mit der Missachtung von Zollbestimmungen für die Anmeldung von Geldbeträgen und der Einhaltung der Reisefreimengen an Zigaretten zu tun”, so Herbert Ackerler. “Die meisten Reisenden wissen nämlich nicht, dass mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Ein- und Ausreise angemeldet werden müssen bzw. maximal 200 Stück Zigaretten bei der Einreise aus einem Nicht EU-Staat bei sich haben dürfen”.

Sämtliche andere Waren, ausgenommen Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Rauchtabak, Spirituosen, Wein, Bier und andere Alkoholika, können ohne Begrenzung des Warenwertes aus anderen EU-Staaten nach Österreich eingeführt werden. Bei der Rückkehr aus Nicht EU-Staaten gilt für erwachsene Flugreisende eine Freigrenze von 430 Euro, für Kinder bis 15 Jahre von bis zu 150 Euro.

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