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Erbschaftssteuer: Misstrauen gegenüber SPÖ-Millionengrenze

Nationalrat Norbert Sieber misstraut Bundeskanzler Christian Kern.
Nationalrat Norbert Sieber misstraut Bundeskanzler Christian Kern. ©privat
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) lehnt die Einführung einer Erbschaftssteuer, wie von Bundeskanzler Christian Kern in den Vorarlberger Nachrichten gefordert, kategorisch ab. Nationalratsabgeordneter Norbert Sieber sieht darin sogar einen Anschlag auf alle Häuslebauer und deren Vermögen. Gemeinsam misstrauen sie der veranschlagten Freibetragsgrenze von einer Million Euro.

Laut VEV habe der Bundeskanzler scheinbar vergessen, dass mit der Einführung der Immobilienertragsteuer und der Erhöhung der Grunderwerbsteuer vor einigen Jahren seinen politischen Forderungen nach einem Äquivalent für Erbschafts- und Vermögenssteuern bereits nachgekommen wurde.

Mit den damals kolportierten 4 Milliarden, könne ein Pflegeregress problemlos finanziert werden. „Zumal man kein Prophet sein muss, um zu wissen, dass es bei der Freigrenze von einer Million Euro auch nicht bleiben wird“, so VEV-Präsident Markus Hagen. Eher früher als später würde die Grenze nach unten korrigiert – und eine Erbschaftssteuer alle Eigentümerinnen und Eigentümer treffen, gibt die VEV zu bedenken.

Vorarlberg wäre benachteiligt

Aus einer „Erbschaftssteuer für Millionäre“, wie Kern fordert, könne in Österreich sehr schnell eine Vermögenssteuer auch für kleine Erbschaften werden. Das ist, angesichts einer schon seit Jahrzehnten konstant hohen Abgabenbelastung, inakzeptabel, betont die VEV.

Wenn man sich die Entwicklung der Grundstücks- und Immobilienpreise in Vorarlberg ansieht, ist mit der Einführung einer Erbschaftssteuer für Millionäre Tür und Tor geöffnet, sich bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern zu bedienen. Denn: Einfamilienhauswerte liegen schon jetzt vielerorts über 500.000 Euro. Auf Grund des Ost-West-Gefälles der Einkommen und der Liegenschaftspreise wäre Vorarlberg gegenüber den Mitbürgern aus dem Osten zudem auch massiv benachteiligt.

Beispiel für zeitnahe Anpassung

Das beste Beispiel für das Schaffen und zeitnahe „Anpassen“ einer Steuerbelastung ist die 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer. Im Jahr 2012 wurde diese Belastung neu geschaffen – mit einer Gewinnabgabe von 25 Prozent bei der Veräußerung von Neuvermögen. Schon ab 2016 hat der Staat diese Abgabe auf 30 Prozent erhöht. „Wer sagt uns, dass Ähnliches nicht auch bei einer Erbschaftssteuer der Fall sein wird?“, so VEV-Präsident Hagen.

Der Aderlass vermeintlicher Millionäre kann so schnell zum Aderlass für alle Eigentümerinnen und Eigentümer werden. Denn: Der Staat hat einnahmenseitig schon immer gerne bei Eigentümerinnen und Eigentümern zugegriffen – nur bei den Ausgaben scheint man in Wien keinen Rotstift zu kennen. „Gerade zu Wahlkampfzeiten muss betont werden, dass der Staat seine Hausaufgaben zuerst ausgabenseitig machen soll. Schon wieder neue Steuern einzuführen, auch wenn sie vorerst nur Millionäre treffen sollen, ist ein bedenkliches Wiener Allheilmittel, das bis dato noch nie zur Finanzgenesung geführt hat“, so Hagen.

Auch Sieber misstraut Kern

Der Nationalratsabgeordnete der Vorarlberger ÖVP Norbert Sieber sieht in der Erbschaftssteuer einen Anschlag auf alle Häuslebauer und deren Eigentum. Einer von Bundeskanzler Kern ins Spiel gebrachter Freibetragsgrenze von einer Million Euro misstraut er.

Offensichtlich habe Bundeskanzler Christian Kern bei seinem Vorarlbergbesuch in der sozialistischen Klamottenkiste gekramt und dabei die Erbschaftssteuer hervorgezaubert. “Kanzler Kern versucht die bittere Pille Erbschaftssteuer zwar mit einer Freibetragsgrenze von einer Million schmackhaft zu machen, andere Proponenten der SPÖ sprechen allerdings schon jetzt von deutlich niedrigeren Grenzen. Ich sage dazu nur: Wehret den Anfängen!”

Nur wenige Fälle

Vor der Abschaffung der Erbschaftssteuer gab es im Jahr 2006 62.399 Erbfälle, deren Besteuerung kaum mehr Einnahmen brachte als der entsprechende Verwaltungsaufwand. Sieber betont, dass davon nur 17 Erbschaften ein Volumen mit mehr als einer Million Euro hatten. “Auch wenn diese Zahl heute höher sein dürfte, zeigt dieses Beispiel sehr deutlich, dass mit der von Kern versprochenen Freibetragsgrenze keine nennenswerten Einnahmen für den Staat erreicht werden können!” Die SPÖ wird deshalb alles daran setzen, die Freigrenze so niedrig wie möglich festzulegen. “Alles andere”, so Sieber, “macht aus Sicht der SPÖ keinen Sinn. Kanzler Kern & seine Genossen streuen den Menschen bewusst Sand in die Augen!”

Ausgaben- statt Einnahmenproblem

Die Erbschaftssteuer, so Norbert Sieber, ist ein Anschlag auf die Menschen, die sich etwas erarbeitet haben und stellt einen Griff in die Geldbörse am Grab dar. Es war gut und richtig, dass der Verfassungsgerichtshof die Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgebhoben hat und es ist erfreulich, dass es seither im Parlament auch keine Mehrheit für eine Neuregelung gibt.

“Die Volkspartei lehnt eine derartige Substanzbesteuerung grundsätzlich ab und ist auch für andere Steuerphantasien von Kern & Co nicht zu haben.” Österreich habe ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. “Die ÖVP und Sebastian Kurz gehen auch in dieser Frage neue Wege”, betont der Bregenzer Nationalratsabgeordnete abschließend.

(red)

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