Werden Kinder zur Speichelprobe gezwungen? - © APA
Wie der ORF Radio Vorarlberg berichtete, möchte ein in Vorarlberg geborener 42-jähriger Holländer nachweisen, dass ein sehr vermögender, mittlerweile verstorbener Dornbirner sein leiblicher Vater war und dass ihm demnach ein Teil des Erbes zustehe. Beim Streitwert geht es um eine Summe von zwei Millionen Euro, die der mutmaßliche Vater seinen beiden in Vorarlberg lebenden Kindern vermacht hat.
Diese wollen von einem unehelichen Kind ihres Vaters, das erbberechtigt sein könnte, nichts wissen. Seit Monaten verweigern sie deshalb eine gerichtlich angeordnete DNA-Speichelprobe, die die Verwandtschaftsverhältnisse klären könnte. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die beiden Dornbirner Kinder des vermögenden Erblassers zu einer DNA-Speichelprobe gezwungen werden können.
(APA)
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