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Entlassung: Faustschlag ins Gesicht des Chefs

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Hartinger bzw. Bilderbox
Feldkirch - Geldstrafe wegen Körperverletzung für 43-Jährigen, der bei einer Firmenfeier auch einen Arbeitskollegen verletzt haben soll.

Tätlich vorgegangen ist der Angeklagte nach Ansicht der Erstrichterin bei einer Firmenfeier im Bezirk Feldkirch gegen seinen Chef und einen Arbeitskollegen. Dabei sollen der Arbeitgeber und der Arbeitskollege leicht verletzt worden sein. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Der inzwischen bei einer anderen Firma 1600 Euro verdienende 43-Jährige wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (120 Tagessätze zu je zwölf Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 720 Euro. Als Teilschmerzengeld soll der Angeklagte den beiden Opfern jeweils 100 Euro bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Sanjay Doshi meldete volle Berufung an. Jetzt wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz entscheiden. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er will nur in Notwehr gehandelt haben.

Der 43-jährige Ausländer aus dem Bezirk Feldkirch meint deshalb, nach den Vorfällen beim Firmenfest zu Unrecht entlassen worden zu sein. Er fordert in einem am Landesgericht anhängigen und für das Strafverfahren unterbrochenen Arbeitsprozess eine Kündigungsentschädigung von 5300 Euro.

Im Strafprozess wurde der Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Betrugs mit der Forderung nach einer Kündigungsentschädigung ebenso freigesprochen wie von der Anklage wegen Nötigung.

Hingegen war für Strafrichterin Martina Palm erwiesen, dass der Angeklagte bei der Firmenfeier gegenüber seinem Chef und einem Arbeitskollegen gewalttätig geworden ist, und das nicht in Notwehr. Demnach soll der Angeklagte zuerst einen 22-jährigen Arbeitskollegen gepackt und gegen einen Bauzaun gedrückt haben. Dabei soll der junge Mann Prellungen erlitten haben.

Kopfstoß verpasst

Wegen dieses Zwischenfalls wurde der 43-Jährige danach während der Feier von seinem Arbeitgeber zur Rede gestellt. Daraufhin hat der Angeklagte, so das Ersturteil, seinem Chef zuerst einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst und ihm so ein Hämatom zugefügt. Danach soll er seinem Boss mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Deswegen habe seine Oberlippe geblutet, sagte der 47-Jährige als Zeuge.

Die Richterin ging davon aus, dass der Angeklagte von seinem Chef provoziert worden ist. Arbeitnehmer sagten als Zeugen aus, ihr Arbeitgeber habe den Angeklagten geschubst.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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