Der 45-Jährige lieferte den Beamten ein bemerkenswertes Motiv für sein knapp drei Wochen langes Fernbleiben: Er wolle lieber in die Salzburger Justizanstalt Puch-Urstein, weil dort das Service besser sei als in Ried.
Haftausgang für vier Tage genehmigt
Der Haftausgang war nur von 10. bis 14. August genehmigt, wie eine Polizei-Sprecherin auf Anfrage der APA erklärte. Dann hätte der 45-Jährige aus dem Pinzgau, der für Gewaltdelikte noch dreieinhalb Monate im Gefängnis abzusitzen hat, ins oberösterreichische Ried zurückkehren müssen.
Wunsch des Häftlings zunächst erfüllt
Zunächst hat sich der Wunsch des unzufriedenen Häftlings auch erfüllt. Er wurde nach seiner Festnahme in die Justizanstalt Puch-Urstein eingeliefert. Das Gefängnis wurde neu gebaut und erst Ende Juni eröffnet. Ein Ziel der Justiz war es, die Rahmenbedingungen der Haft humaner zu gestalten. Die Hafträume bieten Platz für höchstens zwei Personen.
(APA)
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