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Enkeltrick: Haftstrafe drastisch herabgesetzt

Telefonisch von einem angeblichen Freund um ein Darlehen von 50.000 Euro gebeten worden.
Telefonisch von einem angeblichen Freund um ein Darlehen von 50.000 Euro gebeten worden. ©Bilderbox
Nur noch 15 Monate Haft im neuen Betrugsprozess. Erstes Feldkircher Urteil mit drei Jahren Gefängnis hatte der OGH aufgehoben.

Das Landesgericht Feldkirch ging nun nicht länger davon aus, dass sich die angeklagte Polin an weiteren Betrügereien beteiligen wollte. Sie hatte am 1. August 2014 im Bregenzerwald erfolglos den Enkeltrick anzuwenden versucht. Es wurde jedoch kein gewerbsmäßiges Vorgehen mehr angenommen. Deshalb wurde die Haftstrafe in dem Strafverfahren letztlich drastisch verringert.

Nur noch zu 15 Monaten Gefängnis wurde die Polin daher gestern in dem neuen Betrugsprozess am Landesgericht verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten schweren Betrugs, wofür die mögliche Höchststrafe drei Jahre Haft beträgt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte ist rechtskräftig.

Im ersten Feldkircher Schöffenprozess am 15. Dezember 2014 war noch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt worden. Damals hatte das Gericht die mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte wegen versuchten gewerbsmäßig schweren Betrugs schuldig gesprochen. Dafür beläuft sich der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Danach wurde aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) am 30. Juni 2015 das Urteil aufgehoben und eine neue Verhandlung am Erstgericht angeordnet. Denn nach Ansicht des Wiener Höchstgerichts hatte das Landesgericht für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit des Betrugsversuchs keine ausreichende Begründung gefunden. Gewerbsmäßigkeit liegt für den OGH erst dann vor, wenn mit wiederholten Straftaten über einen längeren Zeitraum hinweg eine fortlaufende Einnahmequelle erschlossen werden soll.

Die 31-jährige Polin war am 1. August 2014 bei der vereinbarten Geldübergabe in einer Bregenzerwälder Gemeinde festgenommen worden. Zuvor hatte ein 72-jähriger Bregenzerwälder die Polizei alarmiert. Er war telefonisch von einem angeblichen Freund namens Stefan um ein Darlehen von 50.000 Euro zur Überbrückung einer finanziellen Notlage gebeten worden.

Der polnische Taxifahrer der 31-Jährigen war schon im ersten Feldkircher Prozess rechtskräftig vom Vorwurf seiner Beteiligung am Betrugsversuch freigesprochen worden.

13 Monate U-Haft

Die von Fritz Schuler verteidigte Polin befindet sich seit knapp 13 Monaten in U-Haft. Ihr gewährte Richter Marte gestern die vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung. Die geschiedene Mutter von drei minderjährigen Kindern durfte am Mittwoch gleich nach der Verhandlung das Gefängnis in Feldkirch verlassen. Sie reagierte auf die richterliche Mitteilung mit Freudentränen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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