Zu vier Jahren Gefängnis wurde gestern am Landesgericht Feldkirch ein unbescholtener 79-Jähriger verurteilt. Nach Überzeugung des Schöffensenats hat der Lustenauer zwischen 1994 und 1998 seine damals zwischen acht und zwölf Jahre alte Enkelin wöchentlich bis zu dreimal schwer missbraucht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Psychische Folgen
Der Schuldspruch erfolgte wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung für den Angeklagten die schweren psychischen Folgen des Missbrauchs beim Opfer aus. Die junge Frau leidet deswegen nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und einer sie emotional instabil machenden Borderline-Erkrankung. Der Pensionist muss dem von Birgitt Breinbauer anwaltlich vertretenen Opfer nun als Teilschmerzengeld innerhalb von 14 Tagen 20.000 Euro bezahlen.
Der Angeklagte gab in der Hauptverhandlung zwei Übergriffe zu und hatte vor der Polizei vier, fünf Übergriffe eingeräumt. Bei den vielen weiteren behaupteten Vorfällen handele es sich nach Darstellung seines Mandanten um „Fantasiegeschichten“, sagte Verteidiger Markus Kranz. Dem Angeklagten habe das Gericht „überhaupt nicht geglaubt“, sagte Richterin Claudia Egger. Es hielt stattdessen die Aussagen der Enkelin für glaubwürdig. Sie habe klare, detaillierte Angaben gemacht, sagte die Vorsitzende. Deshalb habe das Gericht den Schuldspruch im Sinne der von Staatsanwalt Christoph Larcher vertretenen Anklage gefällt.
Der Großvater hatte oft die Enkelin beaufsichtigt, weil deren Eltern arbeiteten. Beim 1994 erfolgten ersten Übergriff war der Opa 62 Jahre alt und das Mädchen acht. An den letzten Vorfall konnte sich das Opfer deshalb genau erinnern, weil es dazu am 40. Geburtstag ihres Vaters gekommen war.
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