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Enkel-Neffen-Trick-Betrüger zu sechs Jahren Haft verurteilt

49-Jähriger versuchte, Geld von älteren Menschen zu ergaunern.
49-Jähriger versuchte, Geld von älteren Menschen zu ergaunern. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Endlich wurde einer jener Männer schuldig gesprochen, der vor allem hochbetagte Menschen um ihr Erspartes brachte.

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Montag ein 49-jähriger Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten. Der Vater von drei Kindern war Mitglied eines Netzwerkes, welches vor allem alte Menschen anrief, sich als “Neffe” oder “Enkel” ausgab und sich von den Getäuschten Geld “borgte”. Der Pole ist in seiner Heimat und Deutschland mehrfach vorbestraft. Er gesteht einen Vorfall und zwar genau jenen, bei dem er verhaftet wurde. Man hatte dem Mann in Linz eine Falle gestellt. In Bregenz wäre um ein Haar ein weiteres Opfer um 25.000 Euro betrogen worden.

Nicht geständig

Den Rest der 18 Übergriffe bestreitet er. Das Beweisverfahren gestaltete sich trotz Rufdatenrückerfassung und aufwendigen Ermittlungen schwierig. Für die Staatsanwaltschaft bestand kein Zweifel, dass der 49-Jährige in mehrere Betrügereien verwickelt war, sie belegte dies etwa anhand von Telefonüberwachungen. Bei den Geldübergaben sei er immer am jeweiligen Ort gewesen, unter anderem in Bregenz. Laut dem Angeklagten aber immer als Tourist.

Nur zwei Fälle nachweisbar

Der Schöffensenat kam nach seiner Beratung zu dem Ergebnis, dass dem Mann lediglich zwei Versuche angelastet werden können. Die anderen 16 Fakten können nicht nachgewiesen werden.

Nichtsdestotrotz fiel die Strafe für den einschlägig Vorbestraften empfindlich aus. Bei einem Rahmen bis zu 15 Jahren kassierte der Angeklagte sechs Jahre. Eine Strafe, die er allerdings bekämpfen will. Verteidigerin Nadja Luger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

49-Jähriger bleibt in Untersuchungshaft

Staatsanwalt Daniel Simma gab vorerst keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Mann bleibt jedenfalls weiterhin in Untersuchungshaft.

(Red., APA)

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