Das berichtet die italienische Zeitung Corriere della Sera unter Berufung auf das saudi-arabische Blatt Al-Watan.
Die Richter urteilten gemäß der in dem Wüstenkönigreich gültigen Interpretation des islamischen Sharia-Rechts, wonach außerehelicher Geschlechtsverkehr der Frau als todeswürdiges Verbrechen gilt. Das Urteil ist in Saudi-Arabien unumstritten. Sogar die Frau verzichtete darauf, Berufung einzulegen und bekannte ihre Sünde ein. Sie erklärte, durch die Strafe müsse ihre Seele gereinigt werden, um ins Paradies eingehen zu können.
Laut der in Saudi-Arabien gültigen Lesart der Sharia ist die muslimische Frau lebenslang der Vormundschaft eines mit ihr verwandten Mannes – sei es Ehemann, Vater, größerer Bruder oder Cousin – unterstellt. Die 39-Jährige nicht-arabischer Abstammung verfügte jedoch über keinen derartigen Vormund und konnte somit auch keinen Ehevertrag mit einem Partner schließen.
Die Frau, die neben ihrem illegitimen Sohn noch drei weitere Kinder von ihrem verstorbenen Ehemann hat, hatte mit 18 Jahren die saudi-arabische Staatsbürgerschaft erworben. Laut Al-Watan lebte sie nach dem Tod des Mannes unter elenden Bedingungen in einer Lehmhütte bei einer Moschee von der Unterstützung eines Wohltäters. Die vier Kinder wurden inzwischen in ein Heim gebracht.
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