Trotz seiner Zurückgebliebenheit wurde der Mann als zurechnungsfähig angesehen. Dem Antrag auf Einweisung in eine psychiatrische Anstalt wurde statt gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 22-Jährige wurde beschuldigt, im Juni des vergangenen Jahres mitten von Dornbirn einen siebenjährigen Buben entführt und in seine Wohnung verschleppt zu haben. Dort soll das Kind von dem geistig behinderten Mann vergewaltigt worden sein. Der schwer verstörte Bub vertraute sich seinen Eltern an, woraufhin der Beschuldigte festgenommen wurde. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Angeklagte wenige Monate vor seiner Straftat selbst von einem Mann schwerstens missbraucht worden war. Er wollte das wiederholen, was ihm selbst widerfahren war.
Der Dornbirner hat bei seiner Geburt auf Grund von Sauerstoffmangel eine schwere Schädigung des Gehirns erlitten. Er blieb in seiner geistigen Entwicklung auf der Stufe eines Neunjährigen stehen. Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller bestätigte in seinem Gutachten, dass der 22-Jährige zwar in seiner Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt sei, zwischen Recht und Unrecht jedoch genau unterscheiden könne.
Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück verurteilte den geistig Retardierten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft. Die Zeit, die der Verurteilte zunächst in einer psychiatrischen Anstalt verbringen muss, wird dabei angerechnet. Das Opfer erhielt 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.