Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof Spaniens war der aus Syrien stammende Imad Eddin Barakat Yarkas alias Abu Dahdah bei dem Verfahren in Madrid ohne ausreichende Beweise für schuldig befunden worden, in die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA verwickelt gewesen zu sein. Seine Haftstrafe müsse deshalb um 15 Jahre reduziert werden. Es sei davon auszugehen, dass die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, hieß es in Medienberichten vom Freitag.
Abu Dahdah war in dem Prozess vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid als Anführer einer spanischen Al-Kaida-Zelle wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verschwörung zu 27 Jahren Haft verurteilt worden. Als Indiz für seine Verwicklung in die Anschläge vom 11. September 2001 hatte die Anklage Verbindungen zu der Terrorzelle um den so genannten Todespiloten Mohammed Atta in Hamburg angeführt. In dessen Wohnung sei Abu Dahdahs Telefonnummer gefunden worden. Die Beweislage sei in diesem Punkt jedoch viel zu dünn, befand nun die Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof. Die Verteidigung von Abu Dahdah hatte Revision eingelegt.
In dem Verfahren waren insgesamt 18 Al-Kaida-Mitglieder zu Haftstrafen zwischen 6 und 27 Jahren verurteilt und 6 weitere Angeklagte freigesprochen worden. Der Madrider Prozess war weltweit das erste größere Gerichtsverfahren wegen der Anschläge vom 11. September. In Spanien galt er auch als ein Probelauf für den anstehenden Mammutprozess gegen die islamistischen Attentäter, die am 11. März 2004 in Madrid 191 Menschen in den Tod gerissen hatten. Bei diesem zweiten Verfahren, für dessen Eröffnung es noch keinen Termin gibt, werden voraussichtlich zunächst 40 Verdächtige auf der Anklagebank sitzen, darunter auch mehrere mutmaßliche Bombenleger.
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