23. September 2005 18:48; Akt.: 27.08.2011 10:22

Vergewaltigung: Sieben Jahre Haft

Vergewaltigung: Sieben Jahre Haft
Mit einer siebenjährigen Haftstrafe endete am Freitag für einen 32-jährigen Jugoslawen ein Vergewaltigungsprozess am Landesgericht Feldkirch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen der besonderen Erniedrigung des Opfers während der Tat befand ein Schwurgericht über das Schicksal des Angeklagten. Dieser bestritt bis zuletzt, seine Ex-Freundin im März in Dornbirn vergewaltigt zu haben. Die acht Geschworenen sprachen den Mann aber einstimmig schuldig.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Alter der in Dornbirn wohnhaften Frau blieb unbekannt. Gemäß der Anklageschrift lernte das Opfer den als Kellner arbeitenden Mann aus Jugoslawien vor zwei Jahren kennen. Im Jänner dieses Jahres löste sie aber die Verbindung, weil der 32-Jährige aus Eifersucht immer aggressiver geworden sei.

Anschließend folgten für die Frau Monate der Angst und Einschüchterung. Immer wieder soll es dem Südländer gelungen sei, die hübsche Frau so zu verängstigen, dass sie auf seinen Befehl sogar in seine Wohnung kam. Im Hintergrund standen angeblich Drohungen wie „Ich werde dir ein Ohr abschneiden und es deiner Mutter schicken“. Am 27. März soll die erste Vergewaltigung geschehen sein. Dennoch ließ die Frau ihren Peiniger zwei Tage später nochmals in ihre Wohnung. Sie habe Angst um ihre kleine Tochter gehabt, begründete sie ihr Verhalten. Dort ist es der Anklageschrift zufolge abermals zu einer qualvollen Vergewaltigung gekommen.

Der Angeklagte stritt bis zuletzt ab, seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben, Verteidiger German Bertsch sprach von einem Racheakt der Frau. Die Geschworenen befanden jedoch, dass die Frau Opfer von besonders erniedrigenden, demütigenden sexuellen Handlungen geworden ist. Im vom Vorsitzenden Peter Mück verkündeten Urteil wurde der 32-Jährige zu sieben Jahren unbedingter Haft und 10.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Der Angeklagte erklärte sofort, die Strafe nicht zu akzeptieren. Verteidiger Bertsch meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.


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