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Elsner laut deutschem Gericht verhandlungsunfähig

Richter Christian Böhm ist mit seinem Versuch, Ex-BAWAG-Chef Elsner im laufenden zweiten BAWAG-Strafverfahren als Zeugen zu vernehmen, abgeblitzt. Elsner ist ja bisher trotz zahlreicher Ladungen nicht beim Prozess im Wiener Landesgericht erschienen. Er hält sich derzeit im bayrischen Kurort Bad Reichenhall auf, wo die österreichische Justiz nur im Wege der Rechtshilfe gewisse Möglichkeiten hat.
Elsner kommt nicht zum Prozess


Das deutsche Amtsgericht Laufen, Geschäftsstelle Bad Reichenhall, hat nun eine für Freitag angesetzte Zeugeneinvernahme Elsners in Deutschland wieder abgesagt, weil dieser aufgrund eines medizinischen Gutachtens verhandlungsunfähig sei. Elsner hatte dem Amtsgericht eine Bestätigung seines behandelnden Arztes, Professor Manfred Deutsch vorgelegt, das Gericht hatte dies anerkannt.

“Der Termin zur Einvernahme des Zeugen Elsner vom 7.9.2012 wird wegen derzeit nicht zu widerlegender Verhandlungsunfähigkeit (Bestätigung Prof.Dr. Deutsch vom 6.9.2012) aufgehoben”, heißt es in der Verfügung, die der APA vorliegt. Der Herzchirurg Manfred Deutsch hatte in seinem Privatgutachten schon für die österreichische Justiz festgehalten, dass der herzkranke Elsner verhandlungsunfähig sei.

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigt sich mit der nun getroffenen Entscheidung des deutschen Gerichts zufrieden: “Dem deutschen Gericht ist es anscheinend möglich, den Krankheitszustand von Elsner zu erkennen”. Er bedauere, dass dies anscheinend dem Wiener Landesgericht nicht möglich sei.

Ob Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt also damit offen. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der BAWAG mitangeklagt – die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Im Hauptverfahren soll er als Zeuge befragt werden.

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