Sowohl die Zahnärztekammer als auch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse freuen sich, dass die ausgeschriebenen Stellen besetzt wurden und die Versorgung rechtzeitig angeboten werden kann.
Die neuen Leistungen der Sozialversicherung ab 1. Juli 2015 umfassen:
- Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normallfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr erfolgt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich 400 Euro) wegfallen wird.
- Festsitzende Zahnspangen ausschließlich durch (Vertrags)Kieferorthopäden bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen.
- Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt.
- Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden.
- Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden.
Zahnfehlstellungen des Grades IOTN 3 werden wie bisher behandelt. Das heißt, in medizinisch begründbaren Fällen leistet die GKK einen Beitrag. Bei Härtefällen kann zusätzlich um Geld aus dem Unterstützungsfonds der VGKK bzw. des Landes angesucht werden.
Diese elf Vertragskieferorthopäden bieten die “Gratiszahnspange” an:
- Dr. Robert Groinig, Bludenz
- Fridtjog Jüngling, Bregenz
- Dr. Heinz Winsauer, Bregenz
- Dr. Oliver Dietz, Dornbirn
- DDr. Matthias Krassnig, Lustenau
- Dr. Thomas Schnell, Dornbirn
- Dr. Alexander Szalay, Dornbirn
- Dr. Johannes Matthias, Feldkirch
- DDr. Gregor Steinhauser, Feldkirch
- DDR. Ulrike Steinhauser, Feldkirch
- Dr. David Wüstner, Götzis
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