Eine Autodach voller Schnee und Eis kann sich bei einem Bremsmanöver oder Beschleunigen schnell zu einer Gefahr für sich und andere entwickeln. Vor allem auf der Autobahn kann sich eine lösende Eisplatte schnell zu einem tödlichen Risiko werden, wie ein Vorfall diese Woche zeigt:
Frontscheibe splitterte
Die Oberländerin war am Montagmorgen auf der A14 auf dem Weg zur Arbeit. Zwischen Hohenems und Dornbirn Süd wird plötzlich von der Gegenfahrbahn eine Eisplatte auf die Frontscheibe ihres Fahrzeuges geschleudert. Glücklicherweise blieb es bei einer zersplitterten Frontscheibe, sie selbst unverletzt. Ein vermutlich nicht abgeschneiter Lkw auf der Gegenfahrbahn habe wohl die Eisplatte verloren, nun sucht sie diesen. Der Schaden belaufe sich laut der Werkstatt auf über 850 Euro.
Keine Strafe für Schnee am Dach
Grundsätzlich muss jeder Fahrzeuglenker sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Dies bedeutet, dass alle Fenster, Scheinwerfer und Kennzeichen abgeschneit sind – jedoch nicht das Fahrzeugdach. Strafen für nicht abgeschneite Autodächer und Lkw-Planen sind in Österreich nicht vorgesehen. Gleichzeitig ist der Lenker jedoch verpflichtet dafür zu sorgen, dass von seinem Fahrzeug keine Gefahr ausgeht, betont Jürgen Wagner vom ÖAMTC.
Bei Unfall Strafen möglich
Spätestens im Falle eines Unfalls sieht die Situation für den Lenker anders aus. Im schlimmsten Fall droht ein Verfahren wegen Körperverletzung, bei Sachschaden bleibt es immerhin noch eine Frage der Haftung. In beiden Fällen müsse dann jedoch im Einzelfall geklärt werden, ob das Abschaufeln der Plane oder Dachs für den Lenker zumutbar war.
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