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Eishockey-Spieler wehrt sich gegen Bundesheer-Einberufung - Fahndung!

Mathias Hagen aus Lustenau kämpft seit eineinhalb Jahren gegen einen Einberufungsbefehl des Heeres. Der Streit spitzte sich derart zu, dass er zur Fahndung ausgeschrieben wurde.

Mathias Hagen bekam mit 16 Jahren einen Ausbildungsvertrag bei einem Profiverein und besuchte in der Eidgenossenschaft ein Sportgymnasium, wie der “ORF” berichtet. Der 22-Jährige schaffte es damals sogar ins U-20-Nationalteam der Austro-Auswahl.

Im Herbst 2016 spitzte sich der Konflikt mit dem Heer zu: Wie der “ORF” berichtet, wurde sein Ausbildungsvertrag nicht anerkannt. Er stellte ein Ansuchen um Aufschub. Aber dieses blieb wochenlang unbeantwortet. 2017 drohte der Konflikt zu eskalieren, der Anwalt Clemens Pichler wurde beigezogen. Wie Pichler berichtet, sei Hagen nur vier Tage zuvor informiert worden, dass er einrücken müsse. Dadurch wäre aber seine Karriere zerstört worden. Hagen rückte in Folge, wie von seinem Anwalt angekündigt, nicht ein. Er bemühte sich weiter um einen Aufschub. Doch das Militärkommando ließ ihn bei der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausschreiben.

Beim Bundesheer zeigt man wenig Verständnis: Der Einberufungsbefehl sei ohnedies schon einmal von Februar auf Oktober 2017 abgeändert worden. “Diesen Antrag um Aufschub hat dann unser Sachbearbeiter ablehnen müssen, weil Herr Mathias Hagen eben keine Ausbildungsgründe vorbringen konnte, die für einen Aufschub gesetzlich die Voraussetzung sind“, sagt Militärkommandant Ernst Konzett gegenüber dem “ORF”. Bundesverwaltungsgericht in Wien gab allerdings Hagen in erster Instanz recht – eine Einrückung hätte demnach tatsächlich seine Karriere gefährdet. Er muss seinen Grundwehrdienst zu einem späteren Zeitpunkt ableisten. Das Militärkommando legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, wie der “ORF” berichtet.

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