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Eintragung in Wählerverzeichnis noch bis 27. Oktober möglich

©APA/GEORG HOCHMUTH
Durch ein Sondergesetz, mit dem der Nationalrat den Wahltag für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 auf den 4. Dezember 2016 festlegte, waren auch die Wählerverzeichnisse mit Stichtag 27. September 2016 neu anzulegen. Das bedeutet, dass bei der Wahlwiederholung am 4. Dezember jene Personen wahlberechtigt sind, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die zwischen dem 23. Februar 2016 und dem 27. September 2016 ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde wahlberechtigt.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, können sich bis zum 27. Oktober 2016 per Antrag in die Wählerevidenz jener österreichischen Gemeinde eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten oder einen anderen Anknüpfungspunkt haben, um noch an der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 teilnehmen zu können.

Auflage des Wählerverzeichnisses

Ab 18. Oktober 2016 liegen in den meisten Vorarlberger Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl auf und sind bis Donnerstag, 27. Oktober 2016, einsehbar. Nur in jenen Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner zählen und daher eigene Hauskundmachungen auszuhängen haben, kann diese Auflagefrist auf eine Woche verkürzt werden. Somit können die Wählerverzeichnisse hier erst ab Freitag, 21. Oktober, eingesehen werden.

Die genauen Einsichtsstunden sowie die Bezeichnung des Amtsraumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt, sind an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Innerhalb der Einsichtsfrist kann zum Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Spätestens am 8. November 2016 werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Bundespräsidentenwahl fest.

Beantragung von Wahlkarten

Die für den Wahltermin 2. Oktober 2016 ausgestellten Wahlkarten und Stimmzettel dürfen bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 nicht mehr verwendet werden und sind daher von den Wählerinnen und Wählern zu vernichten. Sofern auch für den 4. Dezember 2016 eine Wahlkarte benötigt werden sollte, ist jedenfalls ein neuerlicher begründeter Antrag erforderlich.

Es ist schon jetzt möglich, einen derartigen Antrag zu stellen. Aufgrund der Herstellung der Drucksorten werden allerdings rund vier Wochen vor dem Wahltag die Wahlkarten tatsächlich zur Verfügung stehen und durch die Gemeinden versendet werden können. Auch bei der Wiederholungswahl gilt, dass Wahlkarten schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, beantragt werden können.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zu den Bundespräsidentenwahlen stehen das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen. Weitere Informationen siehe auf www.vorarlberg.at/wahlen

(red)

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