Das Bedeutet, dass Betriebe sich verpflichtend mit den Einkommensunterschieden auseinandersetzen müssen. In den Einkommensberichten muss angegeben werden, wie viel Frauen und Männer durchschnittlich in der jeweiligen Lohngruppe inklusive aller Zulagen verdienen.
Der Betriebsrat hat das Recht auf Information und Beratung zu diesen Berichten. In Betrieben ohne Betriebsrat haben alle ArbeitnehmerInnen Einsicht in den Bericht. Wenn Frauen wegen Lohndiskriminierung klagen, ist der Einkommensbericht ein wichtiges Beweismittel. Die Daten des Berichts sind nach außen hin vertraulich zu behandeln.
Weitere Verbesserungen
In Stelleninseraten muss in Zukunft angegeben werden, wie hoch der Kollektivvertrag ist und ob der/die ArbeitgeberIn bereit ist, mehr zu zahlen. Auch der Mindestschadenersatz bei sexueller Belästigung wird von derzeit 720 Euro auf 1000 Euro angehoben.
Gerade für Vorarlberg mit den höchsten Einkommensunterschieden in ganz Österreich sind solche Schritte wichtig im Kampf für gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.
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