Ich kann nichts dafür, dass man mich zusammenfährt“, sagte der 69-jährige Bregenzer während der gestrigen Gerichtsverhandlung. Als Schadenersatz für den Verkehrsunfall überweist dem Kläger die Haftpflichtversicherung der beklagten Autofahrerin über die bisherigen Zahlungen hinaus noch insgesamt 6832,60 Euro.
Darauf einigten sich die Streitparteien am Montag in einem am Landesgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleich. Die gütliche Einigung zur Beendigung des Zivilprozesses ohne Gerichtsurteil sieht vor, dass der klagende Pensionist allein an Schmerzengeld 5000 Euro erhält. Ersetzt werden dem von Alexander Fetz anwaltlich vertretenen Kläger zudem seine Prozesskosten von 4300 Euro.
Vorrang genommen
Dem klagenden Motorradfahrer hat am 27. Oktober 2015 in Bregenz in der Josef-Huter-Straße die aus einer Nebenstraße einbiegende beklagte Autolenkerin den Vorrang genommen. Bei der Kollision hat sich der Motorradlenker eine schmerzhafte Weichteilquetschung am Knie zugezogen.
Der Kläger hätte sich ohne Motorradanzug weit schwerer verletzt, merkte Zivilrichter Gerhard Winkler an. Er fahre nie ohne Motorradanzug, sagte der Kläger. Trotzdem habe er beim Unfall „ein Motorrad-Engele gehabt“.
Starke Schmerzen
Neben dem Schmerzengeld von 5000 Euro erhält der Motorradfahrer von der Versicherung der Pkw-Lenkerin gemäß der getroffenen Vereinbarung beispielsweise noch folgende Schadenersatzzahlungen: 630 Euro für Einschränkungen im Haushalt, 550 Euro für kaputte Motorradkleidung, 360 Euro für Fahrtkosten, 195 für Pflegekosten, 100 Euro für Abschleppkosten, 26 Euro für Medikamente.
Der unfallchirurgische Gutachter Hartmut Häfele hat dem Motorradfahrer starke Schmerzen an zusammengerechnet drei 24-Stunden-Tagen zugestanden sowie mehrere Tage mit mittelstarken und leichten Schmerzen. Andere Kniebeschwerden seien freilich das Ergebnis altersbedingter Abnützungserscheinungen.
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