Zwei Frauen, ausländisch, hatten bei einer Funkenveranstaltung das Gemüt des Unterländers erhitzt. Er ließ seiner nationalsozialistischen Gesinnung freien Lauf. Lautstark und mit Hasstiraden: “Ihr Sch… Zigeuner! Ihr gehört ins KZ!” Das hatte Konsequenzen.
Bei der Polizei noch große Worte
Eine Anzeige bei der Polizei folgte. Doch auch bei der deren Vernehmung blieb der 35-Jährige seinem Gedankengut treu. Die Polizei protokollierte unter anderem folgende Aussagen: “Die beiden Hexen sollten auf den Scheiterhaufen! Hitler würde sich darüber freuen! Es wäre wohl besser, wenn der Hitler noch da wäre.”
Vor Gericht dann handzahm
Anders gestern vor dem Schwurgericht Feldkirch. Hier gibt sich der Angeklagte wider Erwarten völlig handzahm. Denn jetzt wurde es ernst. Es ging ums Verbotsgesetz, um Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne. Ein Verbrechen, dass das österreichische Gesetz überaus streng bestraft.
Alkohol und Unwissenheit
Die Geschworenen lauschten aufmerksam den Rechtfertigungen, die der 35-Jährige von sich gab. “Ich habe damals nicht nachgedacht. Ich war eben betrunken und habe nicht gewusst, dass das alles so ein Theater nach sich zieht. Ich werde mich zukünftig nie mehr derartig äußern.”
Zwölf Monate bedingt und Geldstrafe
Die Geschworenen fällten einstimmig den Schuldspruch. Der 35-jährige wurde im Sinne der Anklage verurteilt. 330 Tagessätze zu je 6 Euro Geldstrafe wurden ausgesprochen. Zusätzliche zwölf Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, werden zukünftig wie ein Damoklesschwert über ihm hängen. (VN/Gerhard Sohm)
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