Dass die GKK bei Zahnregulierungen knausert, ist bekannt. Aber ebenso stört Michael Artner, Vater von zwei Buben, dass es auch für die Prophylaxe kein Geld gibt. Zumindest nicht in seinem Fall. Der Haken: Die Familie müsste den Zahnarzt wechseln, weil dieser kein Verrechnungsübereinkommen mit der GKK hat. Doch das will Artner nicht. Es sollte wenigstens bei der Prophylaxe eine einheitliche Vorgehensweise möglich sein, meint er stattdessen. Immer wieder versucht er, auf diese Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Und listet sie auch gleich auf: keine Zuzahlung für Zahnversiegelungen, Kosten pro Zahn 35 Euro und das mal sechs, keine Zuzahlung für Mundhygienebehandlungen beider Kinder, jeweils zweimal jährlich 55 Euro pro Sitzung, und keine Zuzahlung zu einer Spritze, die 15 Euro kostet. Außerdem, merkt Michael Artner noch kritisch an, würden weiterhin nur Amalgamfüllungen von der Gebietskrankenkasse finanziert.
Freiwillige Leistungen
Was die Vereinheitlichung der Abgeltung von Behandlungstarifen bei der Zahnprophylaxe anlangt, geht GKK-Obmann Manfred Brunner mit Michael Artner durchaus konform. Es wäre auch unser Wunsch, alle Zahnärzte im Verrechnungsübereinkommen zu haben, so Brunner. Derzeit sind es allerdings nur 34 und die Zahnambulatorien, die als freiwillige Leistung Individualprophylaxe und Fissurenversiegelungen anbieten. Für Mundhygienebehandlungen bei diesen Zahnärzten übernimmt die Kasse 50 Prozent des Tarifes, erläutert Manfred Brunner. Als Selbstbehalt für eine 40-minütige Grundschulung bleiben 30 Euro. Folgebehandlungen kosten jeweils 20 Euro. Bei Fissurenversiegelungen trägt die GKK drei Viertel des aktuellen Tarifes. Da liege der Selbstbehalt bei lediglich 6,50 Euro. Bereit zu zahlen ist die GKK aber auch, wenn diese Leistung von einem Zahnarzt ohne Zusatzvereinbarung erbracht wird. Dieser Zuschuss beträgt maximal 15,60 Euro. Augen zu und durch heißt es, wenn gebohrt werden muss. Oder der Patient finanziert die Spritze aus der eigenen Tasche. Außer, sie ist medizinisch begründet. Das liege, so Brunner, jedoch in der Beurteilung des behandelnden Arztes. Zur Kritik am Füllungsmaterial Amalgam hält der GKK-Obmann fest, dass nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand kein begründeter Verdacht auf negative gesundheitliche Auswirkungen bestehen. Daher gehöre Amalgam nach wie vor zur kassenärztlichen Versorgung.
Etablierter Max Prophylax
Elegantere Füllungen aus weißem Kunststoff sind an Front-, Eck- sowie Seitenzähnen Vertragsleistungen, sofern es sich um sichtbare Füllungen am Zahnhals handelt. Brunner betont, dass sich die VGKK der Bedeutung der Zahnprophylaxe durchaus bewusst sei. Mit den anderen Krankenversicherungsträgern und dem Land sind wir seit 1988 bemüht, eine flächendeckende Zahnvorsorge durchzuführen, verweist Brunner auf den Erfolg der Aktion Max Prophylax.
(VN)
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