11 mal wurde die österreichische Staatsbürgerschaft im ersten Quartal im Ermessen vergeben. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjähriger ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Österreich, erklärt die Statistik Austria.
Einbürgerungen mit Rechtsanspruch
Fast die Hälfte aller Einbürgerungen in Vorarlberg erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. In diese Kategorie fallen Personen mit mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich, mit dem Geburtsort in Österreich, mit einer EWR-Staatsangehörigkeit oder einer Asylberechtigung. Auch eine Ehe mit einer/m österreichischen StaatsbürgerIn, eine 15-jähriger Wohnsitz in Österreich mit nachhaltiger Integration sowie ein 30-jähriger Wohnsitz können mögliche Kriterien für eine Einbürgerung mit Rechtsanspruch darstellen, listet die Statistik Austria auf.
Kinder und Ehepartner eingebürgert
37 neue Vorarlberger bekamen ihre österreichische Staatsbürgerschaft mit dem Rechtsgrund “Erstreckung der Verleihung”. Dies bedeute, dass gleichzeitig mit den antragstellenden Personen Ehepartner oder Kinder eine österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben.
In ganz Österreich wurden von Jänner bis Ende März diesen Jahres 1.881 mal eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
(SAN)
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