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Einbruch ins Wohnhaus eines Gerichtsvorstehers

Der Wert der Beute bei den drei Einbrüchen in Gaißau im Oktober und November 2014 betrug mehr als 5000 Euro.
Der Wert der Beute bei den drei Einbrüchen in Gaißau im Oktober und November 2014 betrug mehr als 5000 Euro. ©Symbolbild/Bilderbox
Zwei Einbrecher drangen im November 2014 ins Wohnhaus eines Gerichtsvorstehers ein. Die Täter ergriffen ohne Beute die Flucht. Denn sie wurden von der Gattin des Richters überrascht.

Als einen der beiden Einbrecher hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen 28-jährigen Bosnier angeklagt. Beim gestrigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde aber über den Einbruch ins Haus des Gerichtsvorstehers noch nicht entschieden. Dieser Anklagepunkt wurde vorläufig aus dem Verfahren ausgeschieden. Denn die Frau des Richters konnte gestern als Zeugin nicht einvernommen werden. Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Zugegeben hat der Angeklagte drei andere Einbrüche in Wohnhäuser. Dafür wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Arbeitslose zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der von Claudia Lecher-Tedeschi verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Der Wert der Beute bei den drei Einbrüchen in Gaißau im Oktober und November 2014 betrug mehr als 5000 Euro. Bei einem der drei Einbrüche scheiterte der Steine auf Fensterscheiben werfende Kriminaltourist am Sicherheitsglas.

Frühere Verurteilungen

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls in Wohnstätten. Dafür beträgt der Strafrahmen nach wie vor ein bis zehn Jahre Haft. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth hatte bei der Strafbemessung zwei frühere Verurteilungen in der Schweiz zu berücksichtigen. Dort war der Bosnier wegen acht Einbrüchen insgesamt zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Das Landesgericht hatte gestern zu bestimmen, um wie viel höher die Strafen in der Schweiz ausgefallen wären, wenn dort damals die Gaißauer Einbrüche schon mitverhandelt worden wären.

Vorzeitig entlassen

In Deutschland war der Profi-Einbrecher im Februar 2014 nach 15 Monaten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Die in Stuttgart verhängte Haftstrafe für acht Wohnungseinbrüche hatte zwei Jahre und fünf Monate ausgemacht.

Im Zweifel freigesprochen wurde der Angeklagte gestern von einem Einbruch in ein Haus eines geistlichen Ordens in Bregenz. Aus dem Verfahren vorläufig ausgeschieden wurde am Donnerstag neben dem Einbruch ins Haus des Gerichtsvorstehers auch der angeklagte Einbruch ins Wohnhaus eines Zahnarztes. Die ausgelöste Alarmanlage hatte die Einbrecher ohne Beute in die Flucht geschlagen.

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